Promotion an der HTWK Leipzig
Auch für AbsolventInnen der HTWK Leipzig steht der Weg zur Promotion offen, wobei die Promotion formal an einer Universität erfolgen muss, da nur Universitäten über das Promotionsrecht verfügen. Die Erarbeitung der Dissertation kann jedoch an der HTWK Leipzig erfolgen, im Rahmen einer kooperativen Promotion betreuen ein Fachhochschul- und ein Universitätsprofessor die Promotion gemeinsam.
Gesetzeslage zur Promotion mit FH-Abschluss
Die Zugangsvoraussetzungen zur Promotion mit FH-Abschluss haben sich im Zuge der Bologna-Reform verändert. Bereits ein Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2000 sieht den direkten Zugang zur Promotion für FH-Absolventen mit akkreditiertem Masterabschluss vor. Gemäß geltendem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG, gültig seit 01.01.2013) können Hochschulabsolventen mit Diplom- oder Masterabschluss zur Promotion zugelassen werden, Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen sind ausdrücklich gleich zu behandeln.
Die Fakultäten der Universitäten regeln in ihrer jeweiligen Promotionsordnung die Zulassungsbedingungen zur Promotion. Diese können je nach Fakultät verschieden sein, eine einheitliche Praxis besteht derzeit noch nicht. Für promotionsinteressierte AbsolventInnen bedeutet dies, dass sie sich bei der Wahl der promovierenden Universität genau über Regelungen informieren sollten.
AbsolventInnen der HTWK Leipzig mit Interesse an einer Promtion können sich für Fragen zu diesem Thema an das Referat Forschung oder die Ansprechpartner in den Fakultäten wenden.
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Information und Beratung
Bei Fragen zum Thema Promotion mit FH-Abschluss können sich promotionsinteressierte AbsolventInnen der HTWK Leipzig an das Referat Forschung wenden.
zuletzt aktualisiert am 20.02.2013E-Mail an den Autor senden


