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Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Professorenbesoldung

Pressemitteilung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)

20.02.2012, Verfasser: Studentenrat

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Professorenbesoldung auch für Sachsen relevant

Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldungsgrenzen für W-Professoren für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere die rechtlichen Regelungen zu den sogenannten Leistungsbezügen wurden als zu unkonkret kritisiert, als dass sie einer wirklich verlässlichen und im Zweifel auch einklagbaren Aufwertung der Gehälter dienen könnten.

"Dieses Urteil wird unserer Einschätzung nach, gerade jetzt während der Verhandlungen zum Haushaltsplan 2013/14, auch für Sachsen zu einem enorm wichtigen Thema werden. Denn die nähere Betrachtung des Besoldungsgesetzes des Freistaates zeigt, dass die Regelungen wer unter welchen Voraussetzungen einen Leistungszuschlag erhält, doch sehr vage formuliert sind." so Anni Fischer, Sprecherin der Sächsischen Studierendenschaften.

Das auf Hessen gemüntze Urteil hat für alle Bundesländer Gültigkeit.  
Dabei könnten in Sachsen einzig die etwas höheren Grundgehälter für W-Professoren den Unterschied bilden.

Die Forderungen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften ist indes klar.

"Es muss schnell nachgebessert werden. Dies muss aber mindestens unter Einbeziehung der Gewerkschaften und nicht wieder im stillen Kämmerlein geschehen. Des Weiteren dürfen höhere Gehälter für W-ProfessorInnen nicht als Entschuldigung für noch stärkere Einschnitte beim Mittelbau an sächsischen Hochschulen genutzt werden. In diesem Fall muss die Landesregierung in den sauren Apfel beißen und den Hochschulen entsprechend höhere Mittel in den Personalplanungen zuweisen - ein Ausspielen der ProfessorInnenschaft gegen den Mittelbau darf es nicht geben." ergänzt Michael Moschke, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Michael Moschke (0176/63377905), Sprecher der KSS oder an Anni Fischer, Sprecherin der KSS (0160/94415299).

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) ist der Zusammenschluss aller Studierendenräte der sächsischen Hochschulen. Die KSS vertritt damit rund 102.000 Studentinnen und Studenten und somit alle Studierenden der staatlichen Hochschulen Sachsens.

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