Information Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.
25.10.2006,Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Wortlaut des Gesetzes kann sowohl im Fachbereich als auch im Dezernat Personalwesen eingesehen werden.![]()
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