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FAQs für Studierende

Fragen und Antworten rund ums Deutschlandstipendium

Wie und ab wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt wieder zu Beginn des  Wintersemesters 2012/13.  

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  1. Bewerbungsschreiben, in dem auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände dargestellt sind,
  2. Tabellarischer Lebenslauf,
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Nachweis über bisherige Leistungen im Studium, 
  5. Nachweis über das Vorliegen von Auswahlkriterien nach § 2 Abs. 2 StipV (in Kopie),
  6. Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe ein anderes Stipendium bezogen wird. (Diese Erklärung steht hier zum Download bereit.) 

Was ist gemeint mit § 2 Abs. 2 StipV?
Mit dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) zum Deutschlandstipendium hat die Bundesregierung erstmals ein bundesweit gültiges Stipendienprogramm auf den Weg gebracht, das private Mittelgeber in die Spitzenförderung an deutschen Hochschulen einbezieht. Die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetztes (StipV) regelt die Einzelheiten zu den Bewerbungs- und Auswahlverfahren an den Hochschulen. Im § 2 Abs. 2 StipV findet sich folgender Wortlaut:
(2) Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden
1. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,
2. außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,
3. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Demzufolge fügen Sie bitte entsprechende Nachweise, wenn vorhanden, Ihrer Bewerbung bei. 

Wie verläuft das Auswahlverfahren?
Da das Deutschlandstipendium ein leistungsbezogenes und leistungshonorierendes Stipendium ist, erfolgt die Auswahl der Stipendienbewerber nach den bisher erbrachten Leistungen. In der Regel auf der Basis der in den ersten beiden Fachsemester des Studiums erzielten Ergebnisse der Modulprüfungen. Die Umstände unter denen diese Leistungen erbracht wurden, werden bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigt.

Ihre Bewerbung wird an die Dekane der entsprechenden Fakultät weitergeleitet, für die das Stipendium vergeben wird. Diese bilden anhand der Leistungskriterien und der Auswahlkriterien nach § 2  Abs. 2 StipV eine Rangliste. Der Listenplatz innerhalb der Rangliste wird durch das Erreichen von Punkten bestimmt. 

Für die Vergabe der Punkte werden die Durchschnittsnoten aller Bewerber auf das jeweilige Stipendium verglichen und daraus eine Rangfolge erstellt. Für jede Modulprüfung, die zum Zeitpunkt der Bewerbung laut Regelstudienablaufplan hätte abgeschlossen werden können, für die jedoch keine Note vorliegt, verschlechtert sich die errechnete Durchschnittsnote des Bewerbers um 0,5. In der so gebildeten Rangfolge erhält der Erstplatzierte Bewerber 10 Punkte. Die nachfolgend platzierten Bewerber erhalten mit absteigender Reihenfolge des Listenplatzes jeweils einen Punkt weniger. Beim Vorliegen von Auswahlkriterien nach § 2 Abs. 2 StipV können bis zu drei weitere Punkte erworben werden. 

Können sich auch Studienanfänger für das Deutschlandstipendium bewerben?
Ja. Reichen Sie bitte dafür Ihr Abiturzeugnis ein.  

Wird auch ein Zweitstudium gefördert?
Ein Zweit- und Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder auch ein berufsbegleitendes oder duales Studium ist grundsätzlich förderungsfähig.

Muss ich die beigefügten Nachweise und Zeugnisse beglaubigen lassen? 
Nein, das müssen Sie nicht. Ein Aber die Hochschule behält sich vor, alle gemachten Angaben stichprobenartig zu überprüfen.

Wie lange erhalte ich das Stipendium?
Das Deutschlandstipendium wird für mind. zwei Semester vergeben. Danach wird geprüft, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Soweit die Voraussetzungen für eine weitere Förderung vorliegen, insbesondere die im Bewilligungsbescheid festgelegten Leistungsnachweise erbracht wurden, erfolgt eine Bewilligung für weitere zwei Semester. Das Stipendium kann maximal bis zur Beendigung der Regelstudienzeit des Studiengangs (Förderungshöchstdauer) gewährt werden, vorausgesetzt die Fördermittel stehen weiterhin zur Verfügung. 

Auf begründeten Antrag kann nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 StipG die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus erfolgen.

Welche Rechte und Pflichten entstehen durch das Stipendium zwischen Unternehmen und Stipendiaten?
Die Vergabe eines Stipendiums begründet keine formalen Rechte und Pflichten zwischen Stipendiaten und Geldgeber. Es liegt jedoch im Interesse aller Beteiligten, das Stipendium als Basis einer Partnerschaft zu betrachten, die im Laufe der Zeit vertieft wird. Erfahrungen aus anderen Stipendienprogrammen zeigen, dass die meisten Stipendiaten sehr interessiert an einer engen Zusammenarbeit mit ihrem Stipendiengebern sind. 

Was passiert bei einem Auslandsaufenthalt?
Die Förderung greift ebenso bei einem Auslandssemester. Während eines fachbezogenen Auslandssemester wird das Stipendium weiter gezahlt, auch wenn der Stipendiat einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhält. Einzige Voraussetzung: Der Stipendiat muss an seiner Heimathochschule eingeschrieben bleiben.

Wird das Stipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt den Bezug von Wohngeld dar, hier zählen Stipendien zur Hälfte in das Jahreseinkommen.

Entfällt mein Kindergeldanspruch?
Nicht unbedingt: Das Stipendium wird bis zum Ende des Jahres 2011 auf Deinen Freibeitrag von 8004 Euro angerechnet. Voraussichtlich wird jedoch ab 01.01.12 eine Einkommensüberpüfung bei volljährigen Kindern wegfallen, sodass ab diesem Zeitpunkt die Anrechnung ausbleibt.

Kann ich andere Stipendien nebenbei erhalten?
Wer bereits über ein materielles Stipendium im Wert von 30 EUR oder mehr im Monat erhält, bekommt kein Deutschlandstipendium. Stipendiaten müssen auf diese Förderung verzichten, wenn sie ein Deutschlandstipendium erhalten möchten. 

Was passiert bei einer Beurlaubung?
In der Zeit der Beurlaubung wird das Stipendium nicht gezahlt. Mit der Fortsetzung des Studiums kann sich aber der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung verlängern.

Was passiert wenn ich die Hochschule wechsle?
Bei einem Hochschulwechsel in derselben Fachrichtung wird das Stipendium meist ein Semester lang fortgezahlt, damit der Stipendiat die Möglichkeit hat, sich an seiner neuen Hochschule für ein neues Stipendium zu bewerben.

Entscheidet die Hochschule frei und ganz allein, wer Stipendiat wird?
Nein, Vorgaben in der Verordnung sowie im Gesetz sind maßgebend für die Auswahl. Darüber hinaus entscheidet die Hochschule, unter Berücksichtigung der Wünsche der Förderer. 

 

 

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