zum Inhalt springen

FAQ für Unternehmen

Fragen rund ums Deutschlandstipendium

 

Wie hoch ist das Stipendium und welchen Anteil trägt das Unternehmen?
Ein Stipendium umfasst 300 Euro monatlich, als Unternehmen tragen Sie die Hälfte, also 150 Euro im Monat. Aber auch kleinere Spenden in Höhe von 50 Euro pro Monat sind willkommen. Diese werden dann zu einem Stipendium zusammengefasst und ebenfalls vom Bund gegenfinanziert. 

 

Was habe ich als Förderer von meinem Engagement?
Mir Ihrem Engagement stärken Sie die Reputation unserer Hochschule und unserer Region. Sie fördern talentierte junge Menschen und leisten damit nicht zuletzt einen wertvollen Beitrag zur Zukunft Deutschlands.

Des Weiteren wird das Deutschlandstipendium in Ihrer Anwesenheit öffentlichkeitswirksam mit einem Festakt an die Stipendiaten verliehen. Darüber hinaus werden Sie als Förderer auf unserer Internetseite genannt und können das Logo des Deutschlandstipendiums für Ihr Öffentlichkeitsarbeit verwenden und somit ihr Engagement nach Außen tragen.

 

Wie werde ich Förderer?
Um als Förderer an der HTWK Leipzig aktiv zu werden, treten Sie bitte mit unserer Ansprechpartnerin Frau Jana Schulze in Kontakt. Sie wird Sie über alle weiteren Schritte und Details informieren.

Sie müssen sich nur noch entscheiden, ob Sie ein zweckfreies oder ein zweckgebundes Stipendium stiften wollen.  

 

Ab wann kann ich fördern?
Die Förderung kann zum jeweiligen Semesterbeginn starten. Über den zeitlichen Ablauf werden wir Sie über unsere Webseite und im Gespräch informieren.

 

Wer wird gefördert?
Über das Deutschlandstipendium werden Studierende und Studienanfänger gefördert, die in Ihrem Werdegang neben sehr guten Leistungen, Verantwortung für Ihre Umwelt und Mitmenschen übernehmen sowie biografische, z.B. herkunftsbasierte, Hindernisse überwinden können.

Die Stipendien können von den Unternehmen zweckfrei oder zweckgebunden für eine Fach- oder Studienrichtung vergeben werden. Allerdings müssen ein Drittel der Stipendien an einer Hochschule zweckfrei vergeben werden, wenn keine ausgewogene Beteiligungsmöglichkeit für die Studierenden aller Fakultäten vorliegt. Stipendien für die der private Mittelgeber keine Zweckbindung ausgesprochen hat, werden den einzelnen Fakultäten zur Vergabe zugeweisen, für die kein Stipendium gebunden wurde.

 

Wie lang gilt meine Förderzusage?
Ihre Zusage gilt zunächst für zwei Semester. Dann überprüfen wir erneut, ob die Förderungsbedingungen erfüllt sind. Stehen Ihre Fördergelder weiterhin zur Verfügung wird das Stipendium für die nächsten zwei Semester gewährt. Ziel ist es, unsere Studierenden bis zum Ende der Regelstudienzeit zu fördern, daher ist es wünschenswert, wenn wir längerfristig mit Ihnen zusammenarbeiten können.

 

Habe ich einen Einfluss darauf, wer das Stipendium erhält?
Sie können auf eine Fachrichtung oder Studium Ihrer Wahl setzen oder das Stipendium zweckfrei vergeben lassen. Ihre Wünsche können innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Das Auswahlverfahren unterliegt aber der Hochschule. Eine Einflussnahme auf die Auswahl der Stipendiaten ist nicht möglich.

 

Wie erfolgt die Auswahl der Bewerber?
Die Auswahl der Stipendienbewerber erfolgt nach den bisher erbrachten Leistungen. In der Regel auf der Basis der in den ersten beiden Fachsemester des Studiums erzielten Ergebnisse der Modulprüfungen. Darüber hinaus werden auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt.

 

Erhalte ich die Fördervereinbarung in Schriftform?
Ja. In dieser Vereinbarung werden die Anzahl der Stipendien und die Zweckgebundenheit festgehalten. Außerdem können Sie Ihre Wünsche zur öffentlichkeitswirksamen Nennung Ihres Namens äußern.

 

Lerne ich die Stipendiaten kennen, die ich fördere?
Wenn der jeweilige Stipendiat der Übermittlung seiner Kontaktdaten zustimmt, können Sie gern mit Ihm Kontakt aufnehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Studierenden zu Veranstaltungen einzuladen oder auch, Ihm ein Praktikum anzubieten.

 

Kann ich die Stipendien steuerlich absetzen?
Nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes können Sie die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend machen.

 

Kann ich als Förderer mit dem Deutschlandstipendium auf meiner Webseite oder auf meinen Drucksachen werben?
Ja, sehr gern. Zeigen Sie Ihr Engagement und helfen Sie uns damit weitere Förderer zu finden, die unsere Studierenden unterstützen möchten.

Facebook   Logo: Zertifikat seit 2010 audit familiengerechte hochschule   Logo Member of European University Association