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Glossar - H

h. c., honoris causa

(lat.), ehrenhalber verliehener akademischer Titel, wie Dr. h. c., Doctor honoris causa

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habil., habilitatus

(lat. »habilitiert«)

Bestandteil des akademischen Titels für den Inhaber eines Doktortitels, der ein Habilitationsverfahren erfolgreich abgeschlossen, der sich habilitiert hat, z.B. Dr.-Ing. habil.

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Habilitation

(lat. habilitare: »fähig machen«)

Erwerb der Lehrberechtigung an einer Hochschule durch eine wissenschaftliche Abhandlung (Habilitationsschrift)

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HIS, Hochschul-Informations-System GmbH

Zweck der HIS GmbH (www.his.de) ist die Unterstützung der Hochschulen und der zuständigen Verwaltungen in ihrem Bemühen um eine rationale und wirtschaftliche Erfüllung der Hochschulaufgaben. Dies geschieht durch:

  • Entwicklung von Verfahren zur Rationalisierung der Hochschulverwaltung sowie Mitwirkung bei deren Einführung und Anwendung,
  • Untersuchungen und Gutachten zur Schaffung von Entscheidungsgrundlagen,
  • Entwicklung von Grundlagen für den Hochschulbau
  • Bereitstellung von Informationen und Organisation von Informationsaustausch.

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Hochschule

Oberbegriff für Stätten wissenschaftlicher Lehre und Forschung, wie Universitäten, Fachhochschulen, Gesamthochschulen, Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Technische Hochschulen

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Hochschulzugangsberechtigung

(Abk.: HZB)

Bildungsabschluss, wie Abitur, Fachhochschulreife, Matura etc., der zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt

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Hohe Schule

wird synonym für Hochschule im Sinne einer feierlichen Redewendung gebraucht

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Honorarprofessor

HP nimmt Lehraufträge einer Hochschule nebenberuflich wahr. Er hat nicht die übliche akademische Karriere durchlaufen, sondern wurde wegen seiner besonderen Qualifikation ehrenhalber bestellt, hält neben seiner Berufstätigkeit Lehrveranstaltungen ab.

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HRG, Hochschulrahmengesetz

"Das HRG beschreibt die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und Hochschulrechts, an denen sich die Rechtsvorschriften der Länder (Landeshochschulgesetze, Rechtsverordnungen) zu orientieren haben." (Fischer-Hochschullexikon). Das HRG wurde im August 1998 durch eine umfassende Novelle geändert, die das Ziel hatte, die Hochschulen auf neue Anforderungen durch Globalisierung, Internationalisierung und Wettbewerb einzustellen, ihre Autonomie zu stärken und ihnen größere Spielräume für eigene Profilbildung einzuräumen.

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HRK, Hochschulrektorenkonferenz

Die HRK (www.hrk.de) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Sie hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen in denen etwa 98 Prozent aller Studierenden immatrikuliert sind. Die HRK ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen und vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Sie befasst sich mit allen im Zusammenhang mit Hochschulaufgaben stehenden Themen, wie z. B. Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.

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