Hochschulleitung
Vorsitzender
Mitglieder
Prorektorin für Bildung
Prorektor für Wissenschaftsentwicklung
Aufgaben des Rektoratskollegiums (§ 95 SächsHG)
Das Rektoratskollegium leitet die Hochschule und führt ihre Geschäfte. Dabei ist das Rektoratskollegium insbesondere zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Haushalts und der Haushalts- und Investitionsplanung, die Zuweisung und Bewirtschaftung der der Hochschule insgesamt zugewiesenen Stellen und Mittel (soweit nicht der Kanzler allein zuständig ist), grundsätzliche Fragen der baulichen Entwicklung und der Grundstücksangelegenheiten sowie der Verteilung der Räume innerhalb der Hochschule. Vor allem ist das Rektoratskollegium zuständig für die strategische Ausrichtung der Hochschule und die Aufstellung eines Hochschulentwicklungsplanes unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fachbereiche. Darüber hinaus ist das Rektoratskollegium für die Wahrung der Ordnung der Hochschule zuständig.
Die Mitglieder des Rektoratskollegiums haben das Recht, an allen Sitzungen der Gremien der Hochschule teilzunehmen.
Der aktuelle Bericht des Rektoratskollegiums umfasst den Zeitraum April 2003 bis April 2006.
zuletzt aktualisiert am 12.12.2008E-Mail an den Autor senden