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Hochschulleitung

Vorsitzende

Rektorin

Mitglieder

Prorektor für Bildung

Prorektor für Wissenschaftsentwicklung

Kanzlerin

Aufgaben des Rektorats (§ 83 SächsHSG)

Das Rektorat leitet die Hochschule und führt ihre Geschäfte. Dabei ist das Rektorat insbesondere zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Haushalts und der Haushalts- und Investitionsplanung, die Zuweisung und Bewirtschaftung der der Hochschule insgesamt zugewiesenen Stellen und Mittel (soweit nicht der Kanzler allein zuständig ist), grundsätzliche Fragen der baulichen Entwicklung und der Grundstücksangelegenheiten sowie der Verteilung der Räume innerhalb der Hochschule. Vor allem ist das Rektorat zuständig für die strategische Ausrichtung der Hochschule und die Aufstellung des Hochschulentwicklungsplanes unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fakultäten. Darüber hinaus ist das Rektorat für die Wahrung der Ordnung der Hochschule zuständig.

Die Mitglieder des Rektorats haben das Recht, an allen Sitzungen der Gremien der Hochschule teilzunehmen.

Der aktuelle Bericht des Rektorats umfasst den Zeitraum April 2006 bis April 2010.

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