Behindertenbeauftragter
Der Behindertenbeauftragte berät die Mitarbeiter der Hochschule in Fragen die mit einer Schwerbehinderung zusammenhängen.
Studierende mit einer Behinderung wenden sich in allgemeinen Fragen bitte an das Studentenwerk, bei Problemen im Zusammenhang mit der Studien- und Prüfungsgestaltung an das Prüfungsamt ihrer Fakultät.
zuletzt aktualisiert am 22.07.2010E-Mail an den Autor senden


