Bewerbung ausländischer Studieninteressierter
Teilstudium für Erasmus-Studenten und ausländische Studenten anderer Partnerhochschulen
Ausländische Studierende sind an der HTWK Leipzig herzlich willkommen! Wir freuen uns über Ihre Entscheidung, ein Teilstudium an der HTWK Leipzig zu absolvieren. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
- Antragsformular "Antrag auf Zulassung zum Teilstudium für ausländische Studierende von Partnerhochschulen" (PDF)
- Learning Agreement - beabsichtigtes Studienprogramm (PDF)
- Transcript of Records - Nachweis über an der Heimathochschule bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, Kopie des Bachelorzeugnisses (nur Bewerber für Masterstudium)
- Nachweis deutscher/englischer Sprachkenntnisse (Kopie eines anerkannten Fremdsprachenzertifikates und/oder von der Heimathochschule ausgefülltes Formular "Sprachzeugnis für ausländische Bewerber/Language Certificate for Exchange Students" (PDF) - Bewerber, die deutschsprachige Lehrveranstaltungen besuchen wollen, müssen mindestens über ein Sprachniveau der Stufe C verfügen, entspricht B1/B2-Niveau des europäischen Referenzrahmens; Bewerber, die englischsprachige Lehrveranstaltungen besuchen wollen, müssen über ein vergleichbares Niveau der englischen Sprache verfügen. Wir empfehlen diesen Studierenden dringend, vor Studienantritt ebenso Deutschunterricht zu nehmen, um im vorwiegend deutschsprachigen Hochschulalltag zurechtzukommen.)
- Nachweis einer Krankenversicherung (Kopie der European Health Insurance Card bei Teilstudenten aus EU-Ländern; Teilstudenten aus Nicht-EU-Ländern müssen nach ihrer Ankunft in Leipzig eine gesonderte Krankenversicherung abschließen)
- Anmeldung für Einführungskurs "Deutsche Sprache und Landeskunde" (PDF)
- tabellarischer Lebenslauf
- ein Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm; nicht gescannt)
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an das Akademische Auslandsamt bis:
- 15. Juni für das Wintersemester
- 15. Dezember für das Sommersemester
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
zuletzt aktualisiert am 30.04.2012E-Mail an den Autor senden


