Masterauswahlverfahren (1. Fachsemester)
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften.
Masterstudiengänge
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des für den jeweiligen Masterstudiengang relevanten Hochschulabschlusses. Soweit ein Bewerber einen ersten Hochschulabschluss mit besserer Abschlussnote nachweist, erfolgt die Auswahl allein auf Grundlage dieser Abschlussnote.
Durch ein Bonussystem kann die Durchschnittsnote bzw. Abschlussnote bei Bewerbung für die Masterstudiengänge Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaft , Druck- und Verpackungstechnik und General Management verbessert werden (siehe Anlage 1 der Masterauswahlordnung)
zuletzt aktualisiert am 17.04.2012E-Mail an den Autor senden

