Studienvoraussetzungen
Bachelorstudiengänge
Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium (in der Regel ein Bachelorabschluss) ist eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie
- 1. die allgemeine Hochschulreife
- 2. die Fachhochschulreife (Anerkennung für den Freistaat Sachsen) oder
- 3. die fachgebundene Hochschulreife in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung.
Eignungstest Studiengang Architektur
Für die Zulassung zum Studiengang Architektur ist vor der Bewerbung zusätzlich der » Eignungstest zu bestehen. Bitte beachten Sie hierfür die Anmeldefristen.
Vorpraktikum
In einigen Studiengängen ist ein Vorpraktikum erforderlich. Es entfällt bei Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung bzw.einer berufspraktischen Tätigkeit.
Informationen zum Vorpraktikum finden Sie in den Studienordnungen der Bachelorstudiengänge.
» Übersicht geforderter Vorpraktika
Masterstudiengänge
Voraussetzung für ein Masterstudium ist in der Regel ein qualifizierter Bachelorabschluss. Detaillierte Informationen zu den Studienvoraussetzungen sind in den Studienordnungen der Masterstudiengänge enthalten.
zuletzt aktualisiert am 5.01.2011E-Mail an den Autor senden

