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Studienvoraussetzungen

Bachelorstudiengänge

Hochschulzugangsberechtigung

Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium (in der Regel ein Bachelorabschluss) ist eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie

  • 1. die allgemeine Hochschulreife
  • 2. die Fachhochschulreife (Anerkennung für den Freistaat Sachsen) oder
  • 3. die fachgebundene Hochschulreife in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung.

Eignungstest Studiengang Architektur

Für die Zulassung zum Studiengang Architektur ist vor der Bewerbung zusätzlich der » Eignungstest zu bestehen. Bitte beachten Sie hierfür die Anmeldefristen.

Vorpraktikum

In einigen Studiengängen ist ein Vorpraktikum erforderlich. Es entfällt bei Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung bzw.einer berufspraktischen Tätigkeit.
Informationen zum Vorpraktikum finden Sie in den Studienordnungen der Bachelorstudiengänge.
» Übersicht geforderter Vorpraktika

Masterstudiengänge

Voraussetzung für ein Masterstudium ist in der Regel ein qualifizierter Bachelorabschluss. Detaillierte Informationen zu den Studienvoraussetzungen sind in den Studienordnungen der Masterstudiengänge enthalten.

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