FAQ - Häufige Fragen
Wie kann ich die HTWK Leipzig kennenlernen?
Die HTWK Leipzig bietet mehrmals im Jahr Informationsveranstaltungen an, bei denen Studieninteressierten die Möglichkeit geboten wird, den Campus und das Studienangebot kennenzulernen. Weiterhin werden Informationen über die HTWK Leipzig auf der Internetseite zur Verfügung gestellt. Eine persönliche Beratung ist über das Dezernat Studienangelegenheiten möglich.
Was kann ich an der HTWK Leipzig studieren?
Eine Übersicht zum Studienangebot der HTWK Leipzig finden Sie hier: Studienangebot.
Welche Abschlüsse habe ich zur Auswahl?
Die HTWK Leipzig bietet, aufgrund der Entscheidungen des Bologna-Prozesses, hauptsächlich die Abschlüsse Bachelor und Master an. Für einen Studiengang besteht weiterhin die Möglichkeit den Abschluss Diplom zu erhalten.
Wo kann ich beraten werden, wenn ich über mein Studium unsicher bin?
Eine persönliche Beratung zur Auswahl des richtigen Studiengangs ist im DezernatStudienangelegenheiten möglich. Eine Orientierungshilfe bietet das Interessensbarometer.
Auf welche Voraussetzungen für das Studium muss ich achten?
Generell ist die Studienvoraussetzung (Hochschulzugangsberechtigung, HZB) die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife (nur in Sachsen). Sind mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden entscheidet der Numerus Clausus, das bedeutet die Bewerber müssen in ihrer HZB einen gewissen Durchschnitt erreichen, um angenommen zu werden. Für den Studiengang Architektur besteht eine Eignungsprüfung.
Was ist der Numerus Clausus (N.C.) und was bedeutet das für mich?
Sind mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, entscheidet der Numerus Clausus (N.C.) über die Annahme. Der N.C. beschränkt die Zulassung nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. die Abiturnote) und bezieht sich dabei immer auf das vorangegange Jahr.
Muss ich ein Abitur haben, um an der HTWK Leipzig studieren?
Nein, Alternative ist die Fachhochschulreife (nur in Sachsen). Das Sächsische Hochschulgesetz vom 11.06.1999 gibt Bewerbern ohne Hochschulzugangsberechtigung, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und danach mindestens 3 Jahre berufstätig waren, die Möglichkeit, die Berechtigung zum Studium für einen gewählten Studiengang durch Bestehen einer Zugangsprüfung zu erlangen.
Welche Fristen und Termine muss ich beachten?
Die Bewerbung für einen Studiengang muss innerhalb eines Zeitraums erfolgen (Auschlussfrist).
Muss ich vor dem Studium Eignungsprüfungen ablegen?
Eine Eignungsprüfung ist nur für den Studiengang Architektur nötig
zuletzt aktualisiert am 27.10.2008E-Mail an den Autor senden

