Architektur
| Akademischer Grad: | Master of Arts, Abkürzung M.A. | |
| Englische Bezeichnung: | Architecture - Master of Arts | |
| Akkreditierung: | Informationen zur Akkreditierung | |
| Zulassungsbeschränkung: | keine Zulassungsbeschränkung | |
| Studienbeginn: | Wintersemester | |
| Zugangsvoraussetzung: | Abgeschlossenes Bachelorstudium der Architektur sowie der Erwerb von mindestens 180 ECTS-Punkten, Nachweis der künstlerischen und technischen Befähigung durch Vorlage eines Portfolios und auf Basis eines Einzelgesprächs | |
| Regelstudienzeit: | 4 Semester | |
| Fakultät: | Fakultät Bauwesen |
Studieninhalt/Schwerpunkte:
"Man wird nicht als Architekt geboren, man wird zum Architekten, Tag für Tag ..." (Aurelio Galfetti)
Am Anfang eines lebenslangen Lernens im Beruf steht die zeitlich wie inhaltlich konzentrierte, praxisnahe Ausbildung des Studiums der Architektur. Dieses ist im Studiengang Architektur an der HTWK Leipzig an aktuellen Berufsbildern und Arbeitsfeldern europäischer Architekten orientiert. Künstlerische, technische, wirtschaftliche, soziale und kommunikative Kernkompetenzen werden vermittelt und trainiert. Die verwandte Arbeitsweise entspricht der internationalen Praxis. Sie umfasst Einzel-, Team- und Atelierarbeit. Auslandserfahrungen durch Gaststudien und Exkursionen unterstützen die notwendige globale Ausrichtung der Lehre ebenso wie die Integration von Fremdsprachen im Lehrplan.
Entwurfsprojekte, verstanden als ganzheitliche Untersuchungen und Gestaltungen des menschlichen Lebensraums in Stadt und Landschaft, stehen dabei im Mittelpunkt der Lehre und verbinden alle beteiligten Einzeldisziplinen.
Thematisiert werden in der Regel gesellschaftsrelevante Fragen und Probleme, die nach der architektonischen Bearbeitung im Seminar wieder der öffentlichen Kritik gestellt werden. Dies geschieht bevorzugt durch Ausstellungen, Wettbewerbsbeteiligungen und Veröffentlichungen, wodurch die Praxisnähe und Relevanz der Ausbildung ständiger Überprüfung unterliegt.
Der Absolvent verfügt neben den zeitgemäßen Berufskenntnissen und Fähigkeiten über hinreichende kritische Kompetenz, sich auch zukünftig den schnell wandelnden gesellschaftlichen und beruflichen Rahmenbedingungen gegenüber offen und produktiv zu verhalten, wie es im o.g. Zitat angesprochen ist.
Studienaufbau:
| Masterstudium: | 1. bis 4. Semester |
| Masterarbeit: | 4. Semester |
Zum Masterstudium gehören vier theoretische Semester, die konsekutiv auf ein Bachelorstudium aufbauen. Das Studium wird mit der Masterarbeit abgeschlossen. Es soll die Studierenden dazu führen, ihre eigenständige Haltung gegenüber der Architektur durch spezifische wissenschaftliche und künstlerisch-kreative Methoden weiterzuentwickeln, mit dem Ziel der Erlangung eines international anerkannten Abschlusses. Das Masterstudium vermittelt vertiefende Grundlagen und deren weitgehend eigenständige Anwendung beim Entwerfen von Gebäuden, bei der städtebaulichen Planung und bei der Planung für die Baudurchführung.
Darüber hinaus sind Wahlpflichtfächer zu wählen aus den Gebieten:
- Entwerfen
- Darstellung und Gestaltung
- Konstruktion und Technik
- Architekturgeschichte, -theorie und Denkmalpflege
- Projektmanagement
Diese sollen zu weitgehend selbständigem Umgang mit allen Themen im Bereich des Bauens und der Baukultur führen.
Die partnerschaftlichen Beziehungen zu Hochschulen in China, Japan, USA und einigen anderen Ländern ermöglichen den Studierenden einen Studienabschnitt im Ausland bei Anerkennung der dort nachgewiesenen Leistungen zu absolvieren.
Es wird der „Spezialist für das Ganze“ ausgebildet d.h. die Fähigkeit, die Planungsbeiträge aller am Bau Beteiligten in einem Projekt zu vereinigen und integrativ zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen.
Berufsbild/Einsatzmöglichkeiten:
Der Umfang von Bauaufgaben ergibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Diese bieten sich in freien Architektur- und Planungsbüros, in Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, Bau- und Immobiliengesellschaften, Unternehmen mit eigenen Bau- und Planungsabteilungen sowie im Öffentlichen Dienst. Tätigkeitsfelder sind dabei vor allem die unterstützende Arbeit im Entwurfs- und Ausführungsbereich, in der Bauvorbereitung und -leitung, in der Bauplanung, Bauforschung und Lehre.
Die Standesbezeichnung Architekt darf nur der führen, der ein eingetragenes Mitglied einer Länder-Architektenkammer ist. Das Bachelorstudium berechtigt nicht dazu, diesen Titel zu führen. Erst das auf den Bachelor folgende Masterstudium und der zusätzliche Nachweis berufspraktischer Tätigkeit berechtigen zur Führung des Titels. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung sind in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
zuletzt aktualisiert am 17.03.2011E-Mail an den Autor senden



