Externat
Personen, die sich in ihrer Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung oder durch autodidaktische Studien ein den Studien- und Prüfungsordnungen entsprechendes Wissen angeeignet haben, können den berufsqualifizierenden Abschluss im externen Verfahren erwerben.
Bewerbung
Der Antrag auf Eröffnung eines Externats ist bis zum 15. Juni für das nachfolgende Wintersemester bzw. bis zum 15. Dezember für das nachfolgende Sommersemester im Dezernat Studienangelegenheiten einzureichen. Es wird eine vorherige persönliche Kontaktaufnahme mit dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses empfohlen.
Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sowie über das Prüfungsverfahren und über die zu erbringenden Leistungsnachweise, die den Anforderungen der Prüfungsordnung entsprechen müssen, entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.
zuletzt aktualisiert am 27.10.2008E-Mail an den Autor senden


