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Für BAföG-Empfänger: Antrag auf Darlehens-Teilerlass

Für Studierende, die während ihres Studiums eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Anspruch genommen haben, besteht bei Abschluss des Studiums für 30% der Besten des Studiengangs innerhalb eines Kalenderjahres auf Antrag die Möglichkeit auf einen Darlehensteilerlass.

Bisher benötigen Sie hierfür Erfassungsbögen, die in Ihrem Studien- und Prüfungsamt erhältlich sind. Das ausgefüllte Antragsformular (ein Durchschlag verbleibt bei Ihnen) ist spätestens bis zur Ausgabe Ihres Abschlusszeugnisses dort wieder abzugeben.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass nur unterschriebene und mit der
Förderungsnummer versehene Anträge an das Bundesverwaltungsamt zur Bearbeitung weitergeleitet werden können.

Ab 1. Juni wird die benötigte BAföG-Förderungsnummer über QIS bzw. das Formular zur Abmeldung vom Studium erfasst.

Bitte beachten Sie die Änderungen durch das 23. BAföG-Änderungsgesetz:
Leistungsbezogene Teilerlasse gemäß §18b BAföG werden nur noch für Absolventen gewährt, die ihre Abschlussprüfung bis spätestens 31.12.2012 bestanden haben.

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