Bachelorauswahlverfahren (1. Fachsemester)

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig nach einem festgelegten Verfahren auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften.

Bachelorstudiengänge

Das Auswahlverfahren gestaltet sich im Allgemeinen folgendermaßen: Nach Abzug der Studienplätze für 

  • Bewerber/innen mit Zulassungsanspruch nach geleistetem Dienst,
  • Ausländische Studienbewerber/innen (außer EU-Bürger und Bildungsinländer),
  • Zweitstudienbewerber/innen und
  • Härtefälle

werden die verbleibenden Studienplätze in drei Quoten vergeben:

  • Hochschulinterne Auswahl (60%) – Ausgangswert ist die Durchschnittsnote der HZB. Berücksichtigt werden zusätzlich fachspezifische Auswahlkriterien. Durch ein Bonussystem kann die Durchschnittsnote der HZB verbesssert werden.
  • Grad der Qualifikation (20%) – Durchschnittsnote der HZB,
  • Wartezeit (20%) – in der Regel Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der HZB abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen,

Reicht die Zahl der Studienplätze nicht aus, entstehen im Ergebnis des Auswahlverfahrens Zulassungsgrenzen. Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu, es sind die sogenannten NC-Werte (» Übersicht der NC-Werte).