Architektur
| Akademischer Grad: | Bachelor of Arts, Abkürzung B.A. |
| Englische Bezeichnung: | Architecture - Bachelor of Arts |
| Akkreditierung: | Informationen zur Akkreditierung |
| Ordnungen: | Studien- und Prüfungsordnung |
| Zulassungsbeschränkung: | Örtlicher Numerus clausus (NC) |
| Studienbeginn: | Wintersemester |
| Zugangsvoraussetzung: | 1. Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife bzw. eine als gleichwertig bestätigte Hochschulzugangsberechtigung 2. bestandener Architektureignungstest |
| Vorpraktikum: | Der 6-wöchige baupraktische Teil des Vorpraktikums muss zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Der 12-wöchige büropraktische Teil muss vor Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit abgeschlossen sein. |
| Regelstudienzeit: | 6 Semester |
| Fakultät: | Fakultät Bauwesen |
| weiterführende Informationen: | Studiengangsflyer (1,1 MB) |
"Man wird nicht als Architekt geboren, man wird zum Architekten, Tag für Tag ..." (Aurelio Galfetti)
Am Anfang eines lebenslangen Lernens im Beruf steht die zeitlich wie inhaltlich konzentrierte, praxisnahe Ausbildung des Studiums der Architektur. Dieses ist im Studiengang Architektur an der HTWK Leipzig an aktuellen Berufsbildern und Arbeitsfeldern europäischer Architekten orientiert. Künstlerische, technische, wirtschaftliche, soziale und kommunikative Kernkompetenzen werden vermittelt und trainiert.
"Man wird nicht als Architekt geboren, man wird zum Architekten, Tag für Tag ..." (Aurelio Galfetti)
Am Anfang eines lebenslangen Lernens im Beruf steht die zeitlich wie inhaltlich konzentrierte, praxisnahe Ausbildung des Studiums der Architektur. Dieses ist im Studiengang Architektur an der HTWK Leipzig an aktuellen Berufsbildern und Arbeitsfeldern europäischer Architekten orientiert. Künstlerische, technische, wirtschaftliche, soziale und kommunikative Kernkompetenzen werden vermittelt und trainiert. Die verwandte Arbeitsweise entspricht der internationalen Praxis. Sie umfasst Einzel-, Team- und Atelierarbeit. Auslandserfahrungen durch Gaststudien und Exkursionen unterstützen die notwendige globale Ausrichtung der Lehre ebenso wie die Integration von Fremdsprachen im Lehrplan.
Entwurfsprojekte, verstanden als ganzheitliche Untersuchungen und Gestaltungen des menschlichen Lebensraums in Stadt und Landschaft, stehen dabei im Mittelpunkt der Lehre und verbinden alle beteiligten Einzeldisziplinen.
Thematisiert werden in der Regel gesellschaftsrelevante Fragen und Probleme, die nach der architektonischen Bearbeitung im Seminar wieder der öffentlichen Kritik gestellt werden. Dies geschieht bevorzugt durch Ausstellungen, Wettbewerbsbeteiligungen und Veröffentlichungen, wodurch die Praxisnähe und Relevanz der Ausbildung ständiger Überprüfung unterliegt.
Der Absolvent verfügt neben den zeitgemäßen Berufskenntnissen und Fähigkeiten über hinreichende kritische Kompetenz, sich auch zukünftig den schnell wandelnden gesellschaftlichen und beruflichen Rahmenbedingungen gegenüber offen und produktiv zu verhalten, wie es im o.g. Zitat angesprochen ist.
Der bestandene Eignungstest ist die Voraussetzung für die Bewerbung zum Architekturstudium. Mit ihm wird die notwendige Begabung für ein Architekturstudium überprüft.
Die Anmeldung für den Eignungstest erfolgt beim Dezernat Studienangelegenheiten ab Januar. Der Eignungstest findet in der Regel im April für das kommende Wintersemester statt. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Dabei haben die Bewerber Fragen zur baugeschichtlichen und architektonischen Allgemeinbildung sowie zu ihrem Berufswunschbild schriftlich zu beantworten und gestellte Aufgaben zeichnerisch zu lösen. Über den bestandenen Eignungstest erhalten die Bewerber eine schriftliche Bestätigung. Sie ist ein notwendiger Bestandteil der Bewerbung.
| Bachelorstudium: | 1. bis 6. Semester |
| Bachelorarbeit: | 6. Semester |
| weiterführender Studiengang: | Architektur - Master of Arts |
Das Bachelorstudium schließt nach 6 theoretischen Semestern mit der Bachelorarbeit ab. Die 18 Wochen Praktika gliedern sich in einen 6-wöchigen baupraktischen Teil, der bis zur Einschreibung und einen 12-wöchigen büropraktischen Teil, der bis zum Beginn der Bachelorarbeit nachgewiesen sein muss.
| Bachelorstudium: | 1. bis 6. Semester |
| Bachelorarbeit: | 6. Semester |
| weiterführende Studiengänge: | Architektur - Master of Arts General Management - Master of Arts |
Das Bachelorstudium schließt nach 6 theoretischen Semestern mit der Bachelorarbeit ab. Die 18 Wochen Praktika gliedern sich in einen 6-wöchigen baupraktischen Teil, der bis zur Einschreibung und einen 12-wöchigen büropraktischen Teil, der bis zum Beginn der Bachelorarbeit nachgewiesen sein muss. Das Bachelorstudium vermittelt die Grundkenntnisse der Planung und Konstruktion, Gestaltung, Baugeschichte, Denkmalpflege sowie die Einführung in die architektonische Entwurfspraxis. Dabei sollen das räumliche Vorstellungsvermögen, das kritische Formgefühl und das Darstellungsvermögen sowie die praktisch-technischen Fähigkeiten gefestigt werden.
Darüber hinaus sind Wahlpflichtfächer zu wählen aus den Gebieten:
- Entwerfen
- Darstellung und Gestaltung
- Konstruktion und Technik
- Architekturgeschichte, -theorie und Denkmalpflege
- Projektmanagement
Es wird der „Spezialist für das Ganze“ ausgebildet d.h. die Fähigkeit, die Planungsbeiträge aller am Bau Beteiligten in einem Projekt zu vereinigen und integrativ zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen.
Der Umfang von Bauaufgaben ergibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Diese bieten sich in freien Architektur- und Planungsbüros, in Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, Bau- und Immobiliengesellschaften, Unternehmen mit eigenen Bau- und Planungsabteilungen sowie im Öffentlichen Dienst.
Der Umfang von Bauaufgaben ergibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Diese bieten sich in freien Architektur- und Planungsbüros, in Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, Bau- und Immobiliengesellschaften, Unternehmen mit eigenen Bau- und Planungsabteilungen sowie im Öffentlichen Dienst. Tätigkeitsfelder sind dabei vor allem die unterstützende Arbeit im Entwurfs- und Ausführungsbereich, in der Bauvorbereitung und -leitung, in der Bauplanung, Bauforschung und Lehre.
Die Standesbezeichnung Architekt darf nur der führen, der ein eingetragenes Mitglied einer Länder-Architektenkammer ist. Das Bachelorstudium berechtigt nicht dazu, diesen Titel zu führen. Erst das auf den Bachelor folgende Masterstudium und der zusätzliche Nachweis berufspraktischer Tätigkeit berechtigen zur Führung des Titels. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung sind in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.


