Gasthörer
Nicht immatrikulierte Personen können auf schriftlichen Antrag hin, auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) als Gasthörer Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal acht Semesterwochenstunden belegen (§5 Immatrikulationsordnung).
| 01.06. bis 15.08. | Bewerbung für das Wintersemester |
| 01.01. bis 15.02. | Bewerbung für das Sommersemester |
Die Genehmigung der Gasthörerschaft erfolgt nur mit der Zustimmung des Dekans oder Studiendekans der zuständigen Fakultät.
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen 60,- Euro pro Semester.
