Gasthörer

Nicht immatrikulierte Personen können auf schriftlichen Antrag hin, auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) als Gasthörer Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal acht Semesterwochenstunden belegen (§5 Immatrikulationsordnung).

01.06. bis 15.08. Bewerbung für das Wintersemester
01.01. bis 15.02. Bewerbung für das Sommersemester

Die Genehmigung der Gasthörerschaft erfolgt nur mit der Zustimmung des Dekans oder Studiendekans der zuständigen Fakultät.

Die Gasthörerschaft  ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen 60,- Euro pro Semester.