Architektur (Bachelor)
Eignungsfeststellungsordnung; Studien- & Prüfungsordnungen: Aktuelle Fassungen
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2022 die Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Architektur (gilt ab 12. Mai 2022 bis 30. September 2022)
Studien- und Prüfungsordnung (vom 28.09.2021, gilt ab 30.09.2021) für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert sind
Eignungsfeststellungsordnung (vom 28.09.2021, gilt ab 30.09.2021)
Studienordnung (vom 21.10.2014, gilt ab 21.10.2014) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2014/15 bis einschließlich Wintersemester 2019/20 immatrikuliert worden sind
Prüfungsordnung (vom 21.10.2014, gilt ab 21.10.2014) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2014/15 bis einschließlich Wintersemester 2019/20 worden immatrikuliert worden sind
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2020 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Architektur (vom 19.05.2020, gilt ab 20.05.2020 bis 30.09.2020)
Für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Architektur ist das erfolgreiche Absolvieren einer Eignungsfeststellungsprüfung Voraussetzung.
Studien- & Prüfungsordnungen: Ältere Fassungen
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2021/22 die Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Architektur (gilt ab 8. Dezember 2021 bis 31. März 2022)
Studienordnung (vom 24.03.2020, gilt ab 01.10.2020) für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert sindPrüfungsordnung (vom 24.03.2020, gilt ab 01.10.2020) für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert sind
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2021 die Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Architektur - Erg SPO-ARB - (vom 11. Mai 2021, gilt ab 12. Mai 2021 bis 30. September 2021)
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Jahr 2021 die Befristete Eignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur - BefrEignO ARB – (vom 27. April 2021)
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2020/21 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Architektur - ARB (vom 7. Dezember 2020, gilt ab 18. Dezember 2020 bis 30. März 2021)
Studienordnung (vom 26.02.2008, gilt ab 26.02.2008) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2008/09 immatrikuliert sind
Prüfungsordnung (vom 26.02.2008, gilt ab 26.02.2008) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2008/09 immatrikuliert sind
Modulux-Datenbank
Die Studiengangsdokumente finden Sie ebenfalls in der Modulux-Datenbank. Die dortigen Informationen dienen dem Nutzerkomfort. Bei Unterschieden zwischen den Angaben in der Modulux-Datenbank und der vorstehenden amtlichen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung gilt rechtsverbindlich die Information in der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung.
Neue Unterschriftenregelung in Kraft
Ab Wintersemester 2016/2017 werden Abschlussurkunden und Abschlusszeugnisse nicht mehr vom Rektor, sondern von den Dekanen und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden unterzeichnet. Das regelt ein Rektoratsbeschluss vom 21. Juni 2016.
Weitere rechtlich verbindliche Informationen
Neben diesen Dokumenten direkt für den Studiengang gibt es im Hochschulbetrieb viele weitere Bestimmungen/Ordnungen/Regelungen, die auf der Themenseite „Rechtsgrundlagen“ im Intranet zur Verfügung stehen. Für Studienbewerber relevante Dokumente werden im Bewerbungsprozess erläutert.

