Die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.
Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.
Der Bund hat alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufgehoben.

Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen.

Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen: 

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

An der HTWK Leipzig gelten damit wieder die bekannten Regelungen zur Teilnahme an bzw. An-/Abmeldung von Prüfungen.