Studieren mit Beeinträchtigungen: Antrag zeitnah, spätestens bis Ende Mai beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen
Um die Umsetzung von Nachteilsausgleichen gewähren und etwaige Widersprüche noch fristgerecht vor der Prüfungsperiode bearbeiten zu können, sollte ein Antrag auf Nachteilsausgleich schnellstmöglich (spätestens bis Ende Mai 2024) beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Informationen zur Antragstellung und Beratung: Chancengleichheit - studieren mit Beeinträchtigung