Studieren mit Kind

Für (werdende) Eltern ergeben sich eine Vielzahl von Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Studium und Familie. Wir unterstützen Sie dabei, Familie und Studium an der HTWK Leipzig bestmöglich zu vereinbaren.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu:

Covid-19-Information für Studierende mit Kindern

Aufgrund der momentan sehr dynamischen Änderungen der Sächsischen Coronaschutzverordnung bitten wir Sie, tagesaktuelle Informationen zu Notfallbetreuungsanspruch, Kita- und Schulschließungen der Webseite der Sächsischen Staatsregierung zu entnehmen: Corona-Virus in Sachsen - Informationen für Eltern, Schüler Lehrkräfte und Erzieher.

Beratungsangebote

Familienservice HTWK Leipzig

Der Familienservice der HTWK Leipzig ist Kontakt-, Beratungs- und Informationsstelle für (werdende) studierende Eltern und steht Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verfügung. 

Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben, rufen Sie einfach an oder vereinbaren einen Termin.

Christiane Rasch

Telefon: +49 341 3076-8655

E-Mail

Termin nach Vereinbarung

Referat Soziales Studierendenrat HTWK Leipzig

Das Referat Soziales des Studierendenrates der HTWK Leipzig bietet u. a. Beratung und Unterstützung für Studierende mit Kind.

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Sozialberatung Studierendenwerk Leipzig

Die Sozialberatung ist Anlaufstelle für alle Studierenden bei Fragen rund um Studium, Geld und Familie. Die Beratung ist individuell, kostenlos und anonym.

Die Sozialberatung bietet offene Sprechzeiten und eine Telefonberatung an. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Sozialberatung.

Familieninfobüro der Stadt Leipzig

Das Familieninfobüro der Stadt Leipzig versteht sich als "Lotse" für alle Familien. Es bietet umfassende Informationen über Behörden, Freizeit- und Hilfsangebote. 

Kontakt:
Familieninfobüro Stadt Leipzig
Stadthaus, Burgplatz 1
04109 Leipzig

Telefon: + 49 341 123-2598
E-Mail

Alle neugeborenen Leipziger Kinder bekommen im Familieninfobüro ein Willkommensgeschenk. Alle weiteren Informationen zur Babybox finden Sie hier.

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Familiengerechter Campus

Still- und Wickelräume

Still- und Wickelraum, Geutebrück-Bau, Zimmer G 115 (1. Etage)

Es stehen Liege, Sessel, Wickeltisch und Babykostwärmer zur Verfügung. Den Schlüssel erhalten Sie über Frau Rasch, Frau Bächer-Brösdorf und die Sprecher des Studierendenrates der HTWK Leipzig.

Der Wickeltisch ist mit Wickelunterlagen, Desinfektionstüchern und Feuchttüchern ausgestattet.

Wickelräume

weitere Wickelräume finden Sie im:

  • Geutebrück-Bau (Behindertentoilette, EG)
  • Lipsius-Bau (Behindertentoilette, UG)
  • Wiener-Bau (Behindertentoilette)
  • Medienzentrum (Behindertentoilette)
  • Nieper-Bau (Behindertentoilette, EG)

sowie in der:

  • Bibliothek (Behindertentoilette, EG)
  • Sporthalle

Eltern-Kind-Plätze

Hochschulbibliothek, Raum 108, kinderfreundlicher Arbeitsraum

In der Hochschulbibliothek befindet sich in der 1. Etage (Raum 108) ein kinderfreundlicher Gruppenarbeitsraum. Für die Kinder stehen Spiel- und Malsachen, kindgerechte Möbel sowie (für die ganz Kleinen) ein Hochstuhl zur Verfügung.

Mensa Academica

In der Mensa Academica befindet sich ein Kinder- und Familienbereich mit Spielecke, Hochstühlen, Laufgitter und Kindertisch.

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Kindersport

Das Hochschulsportzentrum der HTWK Leipzig bietet zudem Sport für Kinder ab drei Jahren an. In dem Angebot lernen die Kleinen die wichtigsten Grundformen der Bewegung kennen. Springen, Werfen, Laufen und Klettern, dazu jede Menge Spass und für die Eltern Zeit zum Durchatmen oder selber Sporttreiben. Die Termine werden jedes Semester neu festgelegt.

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Kinderbetreuung

Kooperation mit Kindertagesstätte "Kleine Füchse"

Hochschulnahe Kindertagesstätte "Kleine Füchse" der Kindervereinigung Leipzig e. V.

Die HTWK Leipzig kooperiert mit der Kindertagesstätte "Kleine Füchse" der Kindervereinigung Leipzig e. V. Ein Teil der Plätze steht Studierenden und Beschäftigten der HTWK Leipzig zur Verfügung. Dazu unterzeichneten am 04.10.2011 die HTWK Leipzig und die Kindervereinigung Leipzig e. V. eine Kooperationsvereinbarung.

Weitere Informationen zur Anmeldung und Unterstützung erhalten Sie im Familienservice der HTWK Leipzig (Frau Rasch).

Aufgrund der hohen Nachfrage, kann über diese Kooperation der Bedarf der Hochschulangehörigen an Krippen- und Kindergartenplätzen nicht gedeckt werden. Wir sind dennoch bestrebt, Sie bei der Platzsuche zu unterstützen.

Kindertagesstätten/Kinderbetreuung für Studierende der Leipziger Hochschulen

Kindergarten "Am Gutenbergplatz"

Die Kinderbetreuungseinrichtung "Am Gutenbergplatz" ist Bestandteil des Centers for Social Services des Studentenwerks Leipzig. Die Einrichtung wird von der FRÖBEL Sachsen gGmbH betrieben.

Adresse: Am Gutenbergplatz 4a, 04103 Leipzig

Träger: FRÖBEL Sachsen gGmbH

Kindertagesstätte "Villa Unifratz"

Im Studentenwohnhaus Bornaische Straße 138 betreibt das Studentenwerk als Träger der freien Jugendhilfe die Kindertagesstätte "Villa Unifratz".

Adresse: Bornaische Straße 138, 04279 Leipzig

Träger: Studentenwerk Leipzig

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Kinderladen

Im Kinderladen können Kinder von Studierenden an dem Ende der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt stundenweise betreut werden. Die Betreuung ist auf ein Semester sowie auf drei Tage pro Woche und vier Stunden pro Tag beschränkt. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail - jeweils für das Wintersemester Anfang Juli und für das Sommersemester Anfang Januar.

Adresse: Universitätsstraße 5, 04109 Leipzig

Träger: Studentenwerk Leipzig

E-Mail

Integrationskindergarten "EinSteinchen"

Hier werden Kinder ab sechs Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Träger der Einrichtung ist die FRÖBEL Sachsen gGmbH.

Adresse: Brüderstraße 14, 04103 Leipzig

Träger: FRÖBEL Sachsen gGmbH

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Mutterschutzgesetz

Bitte beachten Sie die ab 1. Januar 2018 geltenden Regelungen zum Mutterschutz:

Mit der Reform des Mutterschutzes gilt das Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018 auch für schwangere oder stillende Studentinnen.

Für die Studentinnen ist neu, dass sie verpflichtet sind zur:

  • Schwangerschaftsmeldung an die Hochschule (§ 15 Abs. 1 MuSchG) und
  • aktiv eine schriftliche Erklärung zur Verkürzung der Schutzfrist nach Entbindung (§ 3 Abs. 3 MuSchG) abgeben müssen. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Sie können als schwangere Studentin also selbst entscheiden, ob Sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder Pflichtveranstaltungen und Prüfungen absolvieren. Das strikte Beschäftigungsverbot wie für Arbeitnehmerinnen in den acht Wochen nach der Entbindung gilt hier nicht.

Bitte teilen Sie Ihrem zuständigen Studienamt Ihre Schwangerschaft mit. Nutzen Sie hierfür das Formular Mitteilung Schwangerschaft (§ 15 Abs. 1 MuSchG).

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

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