Inklusion

COVID-19-Information

Überbrückungshilfen für Studierende in Notlagen

Je nach Bedürftigkeit können Studierende bei den Studierendenwerken Überbrückungshilfen zwischen 100 Euro und 500 Euro, abhängig vom Kontostand zur Antragstellung für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragen. Es ist keine Rückzahlung des Geldes nötig. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Seite: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule

Die HTWK Leipzig befindet sich auf dem Weg hin zu einer inklusiven Hochschule. Ziel ist es, Studien- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die allen Hochschulangehörigen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Im Hochschulentwicklungsplan der HTWK Leipzig "HTWK 2025" heißt es auf Seite 31: "Die HTWK Leipzig bekennt sich zur Inklusion und verfolgt das Ziel, Menschen entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen und Lebensumstände zu integrieren und zu fördern. Dies umfasst die konsequente Schaffung der infrastrukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für Teilhabe und Integration sowie den Auf- und Ausbau von Beratungs- und sozialen Unterstützungsangeboten".

Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitglieder der Hochschule ermöglichen. Inklusion wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die auf chancengerechte Arbeits- und Studienbedingungen sowie ein wertschätzendes, vorurteilsfreies und diskriminierungsfreies Arbeits- und Studienumfeld abzielen.

Der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) folgend, wird Behinderung dabei nicht als zuschreibbares (stigmatisierendes), individualisiertes Merkmal verstanden, sondern als Ergebnis, das durch Hindernisse oder Barrieren entsteht, die einem Individuum die gesellschaftliche Teilhabe erschweren oder unmöglich machen. Das Ziel der UN-BRK ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Aktuelles

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