Sächsische Corona-Schutzverordnung am 24. August aktualisiert – Informationen des Dezernats Personal
Das Dezernat Personal der HTWK Leipzig informierte am 6. September 2021:
Mit Bezug auf die letzte Änderung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung (SächsCoronaSchVO) und im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers veröffentlichen wir heute das Merkblatt zur Rückkehrtestung.
Gemäß § 5 Abs. 3 SächsCoronaSchVO sind Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander nicht im Betrieb gearbeitet haben, verpflichtet, am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Testnachweis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen oder einen dokumentierten beaufsichtigten Test durchzuführen.
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Bereich zu der Durchführung der Tests.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht bitten wir auch weiterhin um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Beachten Sie bitte auch die weiterhin gültige Pflicht zur elektronischen Kontaktnachverfolgung bei Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten der HTWK.
Weiterführende Informationen zur Anwendung der eKNV finden Sie hier.