Am 1. Juni 2025 tritt das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer
Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
(Mutterschutzanpassungsgesetz) in Kraft.
Damit wird es die Möglichkeit geben, eine Schutzfrist auch bei einer Fehlgeburt ab der 13.
Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Für Fehlgeburten ab der 13.
Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17.
Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen,
selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen.
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