Deutschlandstipendium für Studierende
Der Berwerbungszeitraum für eine Förderung ab dem 01. Oktober 2024 ist vorbei.
Die Bewerbung für eine Förderung ab dem 01.Oktober 2025 ist vom 15. Mai bis 15. Juni 2025 über das Online-Bewerbungsportal möglich. Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen, sowie dem Ablauf des Verfahrens finden Sie untenstehend.
Leistungsstarke Talente früh fördern! Im Bild: Feierliche Vergabe der Deutschlandstipendien, November 2023 (Foto: Swen Reichhold/ HTWK Leipzig)
Im aktuellen Studienjahr 2023/24 vergeben wir 69 Deutschlandstipendien. 41 Unternehmen, Vereine und Privatpersonen ermöglichen diese ideelle und finanzielle Unterstützung durch ihr Engagement an der HTWK Leipzig.
Das Deutschlandstipendium ist das größte öffentlich-private Gemeinschaftsprojekt im Bildungsbereich. An dem Förderprogramm, das seit 2011 an der HTWK vergeben wird, beteiligen sich neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung auch etwa 50 Unternehmen. Vielen Dank an unsere Förderinnen und Förderer!
Gesucht werden junge Talente und Persönlichkeiten aller Nationalitäten, die auf Grund ihres bisherigen Engagements und Werdegangs herausragende Leistungen im Studium oder an der Schule erbracht haben. Aber nicht nur: Auch gesellschaftliches Engagement in Vereinen, Politik oder in der eigenen Familie zählt. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten engagieren sich!
Der Weg zur Förderung
Voraussetzungen
- Bewerben können sich alle an der HTWK Leipzig immatrikulierten Studierenden sowie Studienbewerberinnen und -bewerber. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt jedoch die Immatrikulation an der HTWK Leipzig zu Beginn der jeweiligen Förderperiode voraus.
- Abiturientinnen und Abiturienten, denen das Abiturzeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, haben die Möglichkeit, ihr Abschlusszeugnis bis zum 15. Juli des jeweiligen Bewerbungsjahres nachzureichen.
- Das Stipendium wird in der Regel für mindestens zwei Semester und maximal bis zum Ende Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs gezahlt.
- Die Höhe des monatlichen Stipendiums beträgt 300 Euro und wird jeweils zur Hälfte von privaten Förderinnen und Förderern (Unternehmen, Institutionen, Privatpersonen u.a.) und vom Bund finanziert. So funktioniert die Finanzierung des Deutschlandstipendium.
Bewerbung und Vergabe
- Das Deutschlandstipendium fördert besonders begabte und leistungsstarke Studierende aller Nationalitäten. Neben exzellenten Studienleistungen werden bei der Vergabe des Stipendiums auch gesellschaftliches Engagement sowie persönliche und familiäre Umstände der Studierenden berücksichtigt.
- Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal, welches für den Zeitraum der Bewerbungsfrist freigeschaltet ist.
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die Vergabekommissionen an den Fakultäten unserer Hochschule.
- Grundlagen für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sind die Vergaberichtlinien der HTWK Leipzig sowie das Stipendienprogrammgesetz (StipG) und die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV) der Bundesregierung.
Bewerbungsunterlagen
Studierende aller Fachrichtungen bewerben sich online mit folgenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben, in dem auch gesellschaftliches Engagement sowie besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände dargestellt sind,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Immatrikulationsbescheinigung/ kombinierte Studienbescheinigung,
- bei bereits immatrikulierten Bachelor- und Masterstudierenden: Nachweis über bisherige Studienleistungen (Leistungsübersicht aus dem QIS als PDF),
- bei Studienbewerberinnen und -bewerbern für einen Bachelorstudiengang oder Bachelorstudierenden: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung,
- bei Studienbewerberinnen und -bewerbern für einen Masterstudiengang oder Masterstudierende: Bachelorzeugnis,
- weitere Referenzen: Nachweise über besondere studienbezogene Leistungen (Auszeichnungen, Preise, Praktikumszeugnisse etc.), Nachweise über gesellschaftliches Engagement, Nachweise und Angaben zu besonderen sozialen, familiären und persönlichen Umständen,
- bei einer Bewerbung um Weiterförderung: Kurzgutachten eines Lehrenden.
Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen als PDF vorzubereiten, so dass Sie diese während des Ausfüllens des Online-Bewerbungsformulars direkt hochladen können. Sie können den Bewerbungsprozess jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Hierzu müssen Sie sich lediglich erneut einloggen.
Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Bitte kontrollieren Sie Ihre Bewerbung selbst auf Vollständigkeit, wir fordern keine Unterlagen nach.
BAföG und andere Stipendien
- Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen bezogen werden. Das Stipendium ist abgabenfrei.
- Ein Deutschlandstipendium kann nicht vergeben werden, wenn bereits eine weitere begabungs- und leistungsabhängige Förderung im Förderzeitraum in Höhe von monatlich 30 Euro oder mehr erfolgt. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier.
Urlaub, Ausland und Überschreitung Regelstudienzeit
- Bei Überschreitung der Regelstudienzeit kann nur in Ausnahmefällen ein Stipendium weitergewährt werden. Hierzu zählen beispielsweise eine Behinderung, eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt.
- Während einer Beurlaubung vom Studium etwa aus persönlichen oder familiären Gründen, z.B. Schwangerschaft, Kindererziehung oder zur Pflege naher Angehöriger, wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Sofern eine Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum erfolgt, wird das Stipendium fortgezahlt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich in diesem Fall nicht.
- Das Stipendium wird auch während der Zeit eines Auslandsaufenthaltes fortgezahlt, sofern ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt vorliegt. Vorausgesetzt, die Stipendiatin/der Stipendiat geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS+-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.
Downloads
- BMBF Infoflyer269 KB
- Vergaberichtlinie80 KB
- Information in Englisch177 KB