Abschluss und Exmatrikulation
Sie haben Ihre Abschlussprüfung bestanden? Herzlichen Glückwunsch! Selbstverständlich erhalten Sie hierüber ein Zeugnis.
Nun folgt die Verleihung des akademischen Grades (= Graduierung). Sie sind nun beispielsweise „Bachelor of Science“ oder „Master of Engineering“ und bekommen darüber Urkunden in deutscher und englischer Sprache. Außerdem stellt die HTWK Leipzig ein Diploma Supplement entsprechend des „European Diploma Supplement Mode“ von Europäischer Union, Europarat bzw. UVESCO/CEPES aus.
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der HTWK Leipzig. Dies geschieht nicht automatisch, sondern auf Antrag. Dieses Abmeldeformular (Antrag auf Exmatrikulation) reichen Sie bitte im Studierendensekretariat ein (eine Abmeldung bei den verschiedenen Stellen der Hochschule wie Bibliothek, Prüfungsamt und Dezernat Technik ist nicht nötig). Exmatrikulationen werden in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen werden – niemals rückwirkend.
Sie können sich auch jederzeit auf eigenen Wunsch exmatrikulieren lassen.
Alle Gründe für Exmatrikulationen regelt das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz in Paragraph 21 , exemplarisch genannt seien vorsätzliche Täuschung bei der Immatrikulation, festgestellte fehlende Berechtigung zum Studium, ausbleibende Rückmeldung und endgültig nicht bestandene Abschlussprüfung.
Ein F.A.Q. zur Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.studentenwerk-leipzig.de/sites/default/files/22-06_faqs_exmatrikulation_de_web.pdf (Quelle: Studentenwerk Leipzig)
Bei korrekter Abmeldung erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Rentenbescheinigung. Letztere benötigen Sie zwingend für die spätere Berechnung Ihrer Rente. Eine nachträgliche Ausstellung ist gebührenpflichtig.
Tipp: Informieren Sie relevante Institutionen (etwa: Krankenkasse, Kindergeldstelle, Agentur für Arbeit, BAföG-Stelle) rechtzeitig über Ihre Exmatrikulation, um unnötige Zahlungen/Rückzahlungen zu vermeiden.