Rückmeldung, Beurlaubung und Semesterbeitrag

Rückmeldung

Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich zu jedem Fachsemester fristgerecht „wieder einzuschreiben" (auch bei Praxissemester, Auslandssemester oder Beurlaubung). Dieser Vorgang wird als "Rückmeldung" bezeichnet.

Rückmeldung für das Wintersemester vom 01. Juli bis 31. August

Rückmeldung für das Sommersemester vom 01. Januar bis 28. Februar

Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Der Semesterbeitrag ist von allen immatrikulierten Studierenden der HTWK Leipzig zur Finanzierung studentischer Belange zu zahlen.

Rund 10 bis 14 Tage nach Ihrer Überweisung können Sie online Ihre Studienbescheinigung aus dem Studienportal (QIS) beziehen und die Gültigkeit Ihrer HTWK-Card an den Validierungsstationen aktualisieren.

Rückmeldesperren

Bei fehlenden Unterlagen, einem fehlenden Krankenversicherungsnachweis oder falsch gezahltem Semesterbeitrag werden Sie im Studienportal (QIS) für die Rückmeldung in das Folgesemester gesperrt. Fehlende Rückmeldungen führen zur Exmatrikulation (§ 21 SächsHSFG). Bitte wenden Sie sich zur Klärung daher frühzeitig an das Studierendensekretariat.

Beurlaubung

Studierende können aus folgenden wichtigen Gründen für ein ganzes Semester beurlaubt werden:

  • Krankheit
  • Ableistung eines nicht studienbedingten Praktikums
  • Auslandsaufenthalt
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub
  • Familiäre Gründe
  • Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der HTWK Leipzig
  • Pflege Angehöriger

Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt. Der Antrag ist innerhalb der Rückmeldefrist für das Folgesemester im Studierendensekretariat einzureichen.

Der volle Semesterbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu entrichten. Informationen zur Befreiung vom Semesterbeitrag erhalten Sie beim Studentenwerk Leipzig.  

  • Die Beurlaubung muss Behörden (Ausländerbehörde, BAföG-Amt, Kindergeldstelle, usw.) umgehend angezeigt werden, da einige soziale Leistungen im Urlaubssemester nicht gewährt werden.

Semesterbeitrag

Zahlungsdaten Semesterbeitrag Sommersemester 2023
Bitte verwenden Sie folgenden Zahlungsdaten:

EmpfängerHauptkasse Sachsen, Chemnitz
IBAN DE22 8600 0000 0086 0015 22
BICMARKDEF1860 (Deutsche Bundesbank)
Verwendungszweck443300[Matrikelnummer] [Ihr Name]
Betrag258,10 €

 

Zusammensetzung des Semesterbeitrags
Sommersemester 2023

165,00EuroMDV-Vollticket ("Semesterticket") ab Wintersemester 23/24 - 175€
80,00EuroStudentenwerksbeitrag (Mensen und Cafeterien, Soziale Dienste, …)
11,10EuroStuRa-Beitrag (Studierendenrat und Fachschaftsräte)
2,00EuroMobilitätsfonds

Befreiung vom Semesterbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Beiträgen erfolgen. Näheres hierzu finden Sie in der Beitragsordnung des Studentenwerks Leipzig im "§3 Erlaß, Befreiung". Für einen Austritt aus der verfassten Studierendenschaft zum nächsten Semester wenden Sie sich bitte bis 30.11. bzw. bis 30.04. an den Studierendenrat der HTWK Leipzig.

Langzeitstudiengebühren werden für Studierende ab dem Sommersemester 2013 erhoben, sobald für ein Bachelor- oder Masterstudium die Regelstudienzeit um mehr als vier Fachsemester überschritten wird. Für jedes weitere Semester wird dann eine Gebühr von 500 Euro durch eine Zahlungsaufforderung bei der Rückmeldung erhoben.