Auswahlverfahren und Zulassung
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig. Ausnahme sind die Bachelorstudiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen.
Fast alle Studiengänge sind zulassungsbeschränkt und unterliegen einem Auswahlverfahren welches im Folgenden beschrieben wird.
Erklärung des Auswahlverfahrens für Bachelor- und Masterstudiengänge
Bachelorstudiengänge (1. Fachsemester)
Ausgeklammert wird zunächst ein bestimmtes Kontingent für Bewerberinnen und Bewerber:
- mit Zulassungsanspruch nach geleistetem Dienst
- aus dem Ausland (außer EU-Bürger und Bildungsinländer)
- bei Aufnahme eines Zweitstudiums
- in der beruflichen Bildung Qualifizierte ("Studium ohne Abitur"), die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen
- bei „Außergewöhnlicher Härte"
Anschließend werden die verbleibenden Studienplätze in drei Quoten vergeben:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) – 20 Prozent
- Wartezeit: Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der HZB abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen – 20 Prozent
Eine über acht Jahre hinausgehende Wartezeit bleibt unberücksichtigt.
- Hochschulinterne Auswahl: Durchschnittsnote der HZB und fachspezifische Auswahlkriterien (Bonussystem) – 60 Prozent.
Durch ein Bonussystem kann diese Notenbasis verbessert werden. Die PDF-Datei „Bewerbungsinformation Bachelor“ im Downloadbereich enthält detailliertere Informationen, NC-Werte des Vorjahres, die Erklärung zum Bonussystem und weitere Besonderheiten einzelner Studiengänge.
Masterstudiengänge (1. Fachsemester)
Nach Abzug der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber bei "Außergewöhnlicher Härte" erfolgt die Auswahl auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des für den jeweiligen Masterstudiengang erforderlichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Soweit die Bewerberin oder der Bewerber einen ersten Hochschulabschluss mit besserer Abschlussnote nachweist, erfolgt die Auswahl allein auf Grundlage dieser Abschlussnote.
Durch ein Bonussystem kann in einigen Sudiengängen die Notenbasis verbessert werden.
Die PDF-Datei „Bewerbungsinformation Master“ im Downloadbereich enthält detailliertere Informationen, NC-Werte des Vorjahres, die Erklärung zum Bonussystem und weitere Besonderheiten einzelner Studiengänge.
Erklärvideo zur Studienplatzvergabe
Der Stand des Auswahlverfahrens
Hier finden Sie den Stand des Auswahlverfahrens.
Numerus Clausus
Reicht die Zahl der Studienplätze nicht für alle Bewerbenden, entstehen im Ergebnis der Auswahlverfahren Zulassungsgrenzen (Numerus Clausus). Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu.
Zulassungsbescheid oder Ablehnungsbescheid
Der Zulassungsbescheid oder der Ablehnungsbescheid (mit individuellem Rang) werden nach dem erfolgten Auswahlverfahren elektronisch über das Bewerbungsportal freigegeben.
Im Bewerberportal muss ein zugesagter Studienplatz angenommen werden. Bis zum Ende der Annahmefrist kann die Entscheidung revidiert werden. Nicht fristgemäß angenommene Studienplätze werden nachrückenden Bewerberinnen und Bewerbern angeboten.
Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber in den Hauptquoten (Verfahrensnote, Wartezeit, Eignungsnote) können am Nachrückverfahren teilnehmen, mit dessen Hilfe wieder freiwerdende Sudienplätze in zweiter Instanz im Auswahlverfahren der Hochschule (Eignungsnote) erneut vergeben werden (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung § 30, Abs. 4).
Das Losverfahren als dritte Chance auf einen Studienplatz wird für Studiengänge durchgeführt, in denen nach der Einschreibung wieder Studienplätze freiwerden. Für die Teilnahme am Losverfahren gehen Sie im Bewerbungsverfahren für das Sommersemester im Zeitraum 01.03. bis 15.03. und im Wintersemester im Zeitraum 01.09. bis 15.09. über das Bewerbungsportal der HTWK Leipzig.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei DoSV Studiengängen.
Einschreibung
Haben Sie einen Studienplatz angenommen, müssen Sie sich nun dafür einschreiben.

