Auftragsforschung und Dienstleistungen
Wissenschaftliche Forschungen sind auch im Auftrag von Dritten möglich. Im Gegensatz zur hoheitlichen Forschung in Drittmittelprojekten geht die Hochschule hierbei sogenannte kommerzielle Leistungsverträge mit Dritten ein.
Sprechen Sie uns vom Referat Forschung bereits vor der Vertragsanbahnung an.
Unterstützung von der Vorbereitung bis zum Abschluss
Wenn Sie Fragen zum Verfahren und zur Durchführung von wirtschaftlichen Drittmittelprojekten der Auftragsforschung, Auftragsleistung und forschungsnahen Dienstleistungen haben, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie bei:
- der Einschätzung Ihres konkreten Vorhabens
- der Kalkulation von Budget- und Personalkosten
- Verhandlungen und Vertraulichkeitsvereinbarungen
- der Erstellung und Prüfung von Angeboten und Verträgen sowie Vertragsunterzeichnungen
- Personalangelegenheiten, Lohnabrechnungen und der Beschaffung
- der Buchhaltung und beim Reporting zum Finanzstatus
Auf dieser Seite finden Sie außerdem erste Hinweise zu folgenden Themen:
↓ Was heißt Auftragsforschung?
↓ Kriterien für die Charakterisierung von Hochschulleistungen
↓ Projektvorbereitung: Kalkulation und Trennungsrechnung
↓ Welche Vorteile ergeben sich durch die Trennungsrechnung für Sie?
↓ Vertragsabschluss
↓ Hinweise zur Projektbewirtschaftung
Ansprechpartnerinnen
Was heißt Auftragsforschung?
Kommerzielle Leistungsverträge der Hochschule mit Dritten sind gegenseitige Verträge, bei denen zwischen den Vertragspartnerinnen und -partnern ein Leistungsaustausch stattfindet. Vertragsgegenstand ist eine (nicht-hoheitliche) Leistung der Hochschule für Dritte gegen Entgelt. Zu vertraglich bestimmten Gegenleistungen gehören zum Beispiel Gutachten, Befundberichte und Untersuchungsergebnisse.
Im Rahmen solcher Verträge realisiert die Hochschule als Auftragnehmerin Umsatz und ist umsatzsteuerpflichtig. Das trifft sowohl auf entsprechende Verträge mit Partnerinnen und Partnern der privaten Wirtschaft zu als auch auf Leistungsverträge mit einer Institution der öffentlichen Hand, beispielsweise mit einem Kommunalorgan über die Erarbeitung eines Gutachtens oder einer Studie.
Kriterien für die Charakterisierung von Leistungen
Als Kriterien für die Charakterisierung von Hochschulleistungen als kommerzielle oder gewerbliche bzw. nicht-hoheitliche Tätigkeiten gelten beispielsweise:
- Die Drittmittelgebenden erteilen der Hochschule einen Auftrag, der gezielt ihren (privaten oder öffentlichen) Interessen entspricht.
- Die Hochschule übernimmt einen nach Art und Umfang genau beschriebenen Leistungsauftrag, der auch Forschung und Entwicklung betreffen kann.
- Die Leistung könnte der Art nach auch von einem privaten Unternehmen (z. B. einer privaten Forschungseinrichtung) erbracht werden.
- Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erhält als Ergebnis ein Gutachten, eine Studie oder einen Bericht.
- Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber behält sich exklusive Verwertungsrechte hinsichtlich der erarbeiteten Ergebnisse vor.
- Die Hochschule überträgt bestimmte Schutz-, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an erarbeiteten Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auf Dritte mit Vereinbarung der Ausschließlichkeit.
Projektvorbereitung: Kalkulation und Trennungsrechnung
Für die Vertragsvorbereitung ist ein kalkuliertes Preisangebot der Hochschule an die voraussichtliche Auftraggeberin oder den voraussichtlichen Auftraggeber unerlässlich. Die Kalkulation der Preisbestandteile obliegt der Projektleitung und erfolgt entsprechend einem Kalkulationsschema.
Zudem besteht für die Hochschule bei der Durchführung wirtschaftlicher Drittmittelprojekte eine Pflicht zur Trennungsrechnung. Damit sollen a) wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten durch eindeutige buchhalterische Trennung von Kosten und Finanzierung beider Tätigkeitsfelder („Trennungsrechnung“) abgegrenzt und b) marktgerechte Preiskalkulationen für wirtschaftliche Tätigkeiten auf Vollkostenbasis („Vollkostenkalkulation“) erstellt werden.
► An der HTWK Leipzig wurde dazu ein transparentes Kalkulations- und Abrechnungsmodell entwickelt, das alle direkten und indirekten Kosten eines wirtschaftlichen Drittmittelprojektes erfasst und den wesentlichen Anforderungen des EU-Gemeinschaftsrahmens gerecht wird.
Grundsätzlich muss das Dezernat Finanzen (DF)/Forschungsverwaltung frühzeitig in den Prozess der Angebotserstellung eingebunden werden.
Bitte nehmen Sie deshalb zwingend vor Angebotsabgabe Kontakt zu Frau Marie-Catherine Haupt auf, um Ihre Vorkalkulation prüfen zu lassen.
Was Sie außerdem bei der Durchführung von wirtschaftlichen Drittmittelprojekten beachten müssen:
- Kalkulation: Für Projekte müssen Sie Gemeinkosten und einen Betreuungsanteil des am Projekt beteiligten Landespersonals (z.B. projektleitender Professor) sowie einen angemessenen Gewinnaufschlag kalkulieren.
- Gemeinkosten: Diese werden in Form eines zentralen und dezentralen Zuschlags auf die kalkulierten Personalkosten (Ausnahme: studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) durch das Controlling jährlich neu berechnet.
- Umsatzsteuer: Neben der Gemeinkostenpauschale kommt eine Umsatzsteuer hinzu.
- Kalkulationsschema: Zur Kalkulation auf Vollkostenbasis verwenden Sie ein hochschulweit einheitliches Schema. Es bildet die unerlässliche Basis für die Vertragsvorbereitung mit potentiellen Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
- Unterschrift: Die Kalkulation ist von der Projektleitung zu unterzeichnen. Allein auf dieser Grundlage ist die Projektleitung berechtigt, einem Dritten im Namen der Hochschule ein Leistungsangebot zu unterbreiten.
- Nachweis: Mit Hilfe der Kalkulation wird der geforderte Nachweis über Kostendeckung und angemessenen Gewinnaufschlag geführt.
Hinweise zum Kalkulationsschema:
► Das Kalkulationsschema erhalten Sie bei Frau Haupt und Frau Engel.
► Das Schema ist als vertrauliches, hochschulinternes Dokument zu behandeln und nur für den internen Gebrauch bestimmt.
► Zum Vertragsabschluss reichen Sie das Schema beim DF/Forschungsverwaltung ein.