Drittmittelprojekte für die Forschung
Das Einwerben von Forschungs- und Drittmitteln hat an der HTWK Leipzig einen hohen Stellenwert. Drittmittel können für die Forschung, aber auch für die Lehre oder für internationale Projekte eingeworben werden.
Unterstützung in allen Fragen der Antragstellung
Ein aus Drittmitteln finanziertes Forschungsvorhaben kann jedes Hochschulmitglied im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit durchführen. Wenn Forschende Gelder einwerben wollen, müssen sie das Referat Forschung informieren. Insbesondere wenn die HTWK Leipzig Vertragspartnerin des Zuwendungsvertrages und damit auch Antragstellerin und Mittelempfängerin ist, bedarf es einer Unterschrift seitens der Kanzlerin. Die Unterschrift holt das Referat Forschung ein.
Das Referat Forschung hat bereits viele Anträge für Forschungsprojekte begleitet. Wie erfolgreich ein Projektantrag sein wird, entscheidet sich meist in den ersten Phasen – von der Idee bis zur Erstellung der Projektskizze bzw. des Antrags. Hinweise zur Beantragung eines Drittmittelprojektes für die Forschung erhalten Sie auf dieser Seite. Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig das Referat Forschung, damit wir Sie beraten und uns gemeinsam abstimmen können.
↓ Von der Ideenfindung zur Projektidee
↓ Antragsverfahren
↓ Projektanträge schreiben: Gestaltung, Form und Sprache
↓ Projektbeteiligte finden
↓ Ausgabenplan für Projektmittel erstellen
↓ Projektskizze oder Projektantrag abgeben
↓ Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren
↓ Verfahren nach der Bewilligung
↓ Verfahren nach der Ablehnung
Von der Ideenfindung zur Projektidee
Die Vorbereitung eines Drittmittelantrags beginnt mit der Entwicklung einer Projektidee. Über Fördermöglichkeiten können sich HTWK-Forschende über den Newsletter des Referats Forschung informieren oder selbst in den Förderprogrammen recherchieren.
Die Ausschreibungen der Fördermittelgeberinnen und -geber erläutern, welche Förderungen für das angestrebte Projektziel geeignet sind. Zu Bedenken sind grundsätzlich auch folgende Fragen:
- Stehen Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis?
- Sind die notwendigen Ressourcen wie Zeit, Wissen, Kontakte und Mittel für eine erfolgreiche Antragstellung gegeben?
- Sind alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt?
Ansprechpartner
Sie sind neu an der HTWK Leipzig?
Wir ermuntern insbesondere neuberufene Professorinnen und Professoren sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs, sich zunächst auf diesen Seiten über Fördermöglichkeiten und Antragsprozesse zu informieren und uns bei allen weiteren Fragen anzusprechen.
Regelmäßig bietet das Graduiertenzentrum in seinem Qualifizierungsprogramm Informations- und Schulungsveranstaltungen an.
Sie suchen eine passende Ausschreibung für Ihre Projektidee?
Der Newsletter des Referats Forschung informiert Sie alle zwei Wochen per E-Mail über aktuelle und thematisch zur Hochschule passende Ausschreibungen für Projekte, Preise, Calls for Papers und Veranstaltungen.
► Zum Newsletter-Archiv im Intranet
Antragsverfahren
Bei einer Ausschreibung gibt es verschiedene Antragsverfahren. Welches angewendet wird, ist den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, mit denen sich Interessenten vertraut machen sollten.
Am verbreitetsten sind ein- und zweistufige Antragsverfahren. Bei einem einstufigen Verfahren muss der vollständige Antrag bis zur Einreichungsfrist übermittelt werden. Bei einem zweistufigen Verfahren muss zunächst ein Kurzantrag, beispielsweise in Form einer fünf- bis zehnseitigen Projektskizze, eingereicht werden.
Die Einreichungsfristen stehen in den Ausschreibungsunterlagen. Für manche Ausschreibungen gibt es nur einen einmaligen Stichtag, für andere gibt es wiederkehrende Stichtage oder die Möglichkeit, kontinuierlich Anträge zu stellen. Eine Übersicht zu wiederkehrenden Programmen finden Sie hier.
Projektanträge schreiben: Gestaltung, Form und Sprache
Das Schreiben von Projektskizzen oder Projektanträgen sollte nicht unterschätzt werden, schließlich müssen Antragstellende auf einem stark limitierten Seitenumfang das Maximum an Informationen unterbringen und zugleich formale und gestalterische Vorgaben beachten. Fehlen in der Skizze oder im Antrag relevante Informationen, können diese im zweiten Verfahrensschritt meist nicht mehr nachgereicht werden. Nehmen Sie sich deshalb bereits für Projektskizzen ausreichend Zeit.
Gerne prüft das Referat Forschung gemeinsam mit Ihnen, ob Sie alles bedacht haben, fragt nach, ob Sie etwas im Antrag vergessen haben könnten und begleitet Sie dabei, Ihren Antrag von der Hochschulleitung unterschreiben zu lassen.
► Hinweise zur Gestaltung, Form und Sprache von Anträgen finden Sie hier oder zum Download hier als PDF-Datei.
Projektbeteiligte finden
Konsortien sind für Projektanträge bei Verbundforschungsvorhaben eine der wichtigsten Voraussetzungen. Geeignete Projektbeteiligte:
- bringen exzellente Qualifikationen und Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet ein
- ergänzen die Kompetenzbereiche der Antragstellerinnen und Antragsteller, statt diese zu wiederholen.
Hilfreich ist deshalb die Einbindung von Partnereinrichtung aus verschiedenen Bereichen wie Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Projektbeteiligten oder bei der durchaus aufwendigen Abstimmung mit diesen? Das Referat Forschung bietet Ihnen hierbei Unterstützung an.
Oft sind Projektanträgen auch Absichtserklärungen aller beteiligten Projektpartnerinnen und -partner beizufügen. Im sogenannten Letter of Intent (LOI) soll die Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Projektarbeit bestätigt werden. Die Unterzeichnenden bezeugen damit, dass sie das Projektkonzept befürworten, eine Umsetzbarkeit und einen Bedarf der Projektarbeit sehen, die benötigten Zusatzqualifikationen mitbringen und an der Projektdurchführung mitwirken wollen. Folglich wird im LOI zugleich deutlich, warum sich die Projektpartnerinnen und -partner beteiligen, welche Qualifikationen sie mitbringen und welche Wirkung sie mit ihrer Mitarbeit erzielen können. Hinweise zu Inhalten eines LOI lassen sich teilweise auch in Ausschreibungen von Förderprogrammen finden. LOI sind unverbindlich und nicht mit Rechtsansprüchen verbunden, d.h. ein LOI ist weder ein Vertrag noch ein Auftrag.
► Hinweis: Die Absichtserklärungen der kooperierenden Projektbeteiligten schreiben Sie in der Regel als Antragstellerin bzw. Antragsteller vor und lassen sich diese von den Beteiligten freigeben. Die Abstimmung kann sehr aufwendig sein. Planen Sie deshalb hierfür Zeit ein.
► Sonderform: LOI für Promovierende: LOI weden auch im Vorfeld von kooperativen Promotionsvorhaben abgegeben. Teilweise sind hierfür rechtsverbindliche Unterschriften notwendig, beispielsweise bei Absichtserklärungen über Zufinanzierungen.
Ausgabenplan für Projektmittel erstellen
Teil einer Projektskizze oder eines Projektantrags ist ein Ausgabenplan, der alle relevanten Ausgaben des Projekts umfasst. Diese sollten bereits von Anfang an bedacht werden, weil sie sonst meist nicht finanziert werden können. Mögliche Ausgaben können sein:
- Personal: wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, nicht-wissenschaftliches Personal
- gegebenenfalls Lehrersatz (um Lehraufträge zu vergeben)
- Sachausgaben
- Dienstreisen für das In- und Ausland
- Aufträge an Dritte
- Geräteanschaffungen und Investitionen
- Verbrauchsmaterialien
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- Open-Access-Publikationen
- Patentierungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Datensicherung oder Datensicherheitsstruktur
► Hinweis: Um einen Ausgabenplan zu entwickeln und abzustimmen, bedarf es ausreichend Zeit. Planen Sie diese deshalb beim Schreiben einer Projektskizze oder eines Projektantrags mit ein.
Die Beträge für Personalmittel werden meist anhand typisierter Fallgruppen in Verbindung mit den dafür einschlägigen Tarifmerkmalen, der vorgesehenen Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung) und der Beschäftigungsdauer ermittelt. Die tarifrechtliche Einordnung obliegt in der Regel der Forschungseinrichtung bzw. dem Arbeitgeber. Bei der Personalkalkulation hilft Ihnen die Forschungsverwaltung vom Referat Forschung.
Die Forschungsverwaltung vom Referat Forschung beantwortet auch weitere Fragen zu Projektmitteln. Beispielsweise gelten für die unterschiedliche Förderformen jeweils andere Abrechnungsansätze. Details besprechen Sie projektspezifisch mit der zuständigen Mitarbeiterin der Forschungsverwaltung.
Auskunft über die Regularien der Mittelabruf-Verfahren gibt der Zuwendungsbescheid. Dieser beinhaltet alle Informationen zur Projektverwaltung, -bearbeitung und -bewirtschaftung.
Projektskizze oder Projektantrag abgeben
Projektanträge und Projektskizzen müssen in der Regel vor der Abgabe von der Kanzlerin der Hochschule unterschrieben werden, insbesondere wenn die HTWK Leipzig Vertragspartnerin des Zuwendungsvertrages und damit auch Antragstellerin und Mittelempfängerin ist. Die Einholung der Unterschrift übernimmt das Referat Forschung. Planen Sie bei Ihrer Skizzen- oder Antragserstellung hierfür Zeit ein.
Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren
Nach der Einreichung einer Projektskizze oder eines Projektantrages erhalten Sie in der Regel von der Fördermittelgeberin oder beim Fördermittelgeber eine Information, dass Ihre Projektskizze oder Ihr Antrag eingegangen ist. Diese enthält teilweise Hinweise zum weiteren Vorgehen oder Verlauf des Begutachtungsprozesses. Bis eine Entscheidung gefallen ist, können mehrere Monate vergehen. Besonders zweistufige Verfahren können sich in die Länge ziehen. Hier ist Geduld gefragt.
Über die Entscheidung informiert die Fördermittelgeberin bzw. der Fördermittelgeber entweder die Kanzlerin der HTWK Leipzig, denn die Hochschule ist meist die formale Antragstellerin, oder die Projektleitung per E-Mail oder Brief. Wenn zuerst die Projektleitung benachrichtigt wird, sollte diese umgehend die Kanzlerin in Kenntnis setzen.
Verfahren nach der Bewilligung
Wurde ein Antrag bewilligt, kann die Arbeit am Projekt beginnen. Die Formulare und Merkblätter zur Mittelabforderung und -verwendung der einzelnen Programme enthalten alle relevanten Informationen. Von Seiten der HTWK Leipzig ist mit dem Zuwendungsbescheid die Forschungsverwaltung des Referats Forschung für Sie zuständig. Diese wird für Ihr Projekt eine Kostenstelle einrichten, sodass Sie ohne Verzögerung Projektgelder verwenden können.
► Hinweis: Sollten Sie innerhalb Ihrer bewilligten Mittel für einige Posten mehr oder weniger finanzielle Mittel benötigen, so sprechen Sie das bei der Forschungsverwaltung an. Möglicherweise ist eine Toleranzgrenze erlaubt. Sprechen Sie ebenfalls an, wenn Sie eine Projektverlängerung beantragen wollen.
Ansprechpartnerinnen
Nach Ihrer Projektbewilligung wird Sie eine Mitarbeiterin aus der Forschungsverwaltung kontaktieren.
Mit der Zuwendung verpflichten sich Antragstellende die für ihr Programm vorgesehenen Pflichten zu erfüllen, darunter:
- Veröffentlichtung von Berichten (beispielsweise Zwischen- und Abschlussberichte)
- Veröffentlichtung von Publikationen
- Verwendung der Logos von Fördermittelgebenden in Zusammenhang mit Publikationen oder Veröffentlichtungen
- Archivierung aller Projektunterlagen
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Die im Zuwendungsbescheid mitgeteilten Fristen sind einzuhalten. Insbesondere zu Beginn der letzten Projektphase sollten Forschende frühzeitig beginnen, alle notwendigen Unterlagen zu erstellen.
Weitere Hinweise
► Bei der Veröffentlichung von Berichten oder anderen Beiträgen sollten Sie sich an die Formatierungsrichtlinien der Fördermittelgebenden orientieren. Gibt es keine, können Sie die Formatvorlagen der HTWK Leipzig nutzen.
► Für eine umfangreiche Beratung zum wissenschaftlichen Publizieren kontaktieren Sie das Team der Hochschulbibliothek. Astrid Schiemichen, die Leiterin der Hochschulbibliothek, beantwortet Ihnen auch konkrete Fragen zum Open-Access-Publizieren. Weitere Hinweise zum Publizieren oder zu Fördermöglichkeiten von Druckkosten finden Sie auch im Menüpunkt Wissenstransfer.
► Für eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit erhalten Sie Unterstützung von der Forschungskommunikation und vom Forschungsmarketing.
► Um Projekte zu archivieren empfiehlt es sich, alle im Projekt anfallenden Dokumente, Zeichnungen, Konstruktionspläne und Ähnliches auf einer Festplatte zu speichern und diese so langfristig zu sichern. Die Dateien bzw. die Festplatte(n) können Sie im Hochschularchiv der HTWK Leipzig hinterlegen.
► Ihr neues Projekt auf der zentralen „forschen“-Webseite
Zum besseren Transfer der Forschungsleistungen an der HTWK Leipzig erstellen wir vom Referat Forschung eine Übersicht über aktuelle Forschungsprojekte auf der zentralen Webseite. Gerne nehmen wir auch Ihr Projekt dort mit auf und erstellen dafür einen Projektsteckbrief.
Kontaktieren Sie nach Ihrer Projektbewilligung für Ihren Projektsteckbrief die Mitarbeiterin vom Forschungsmarketing oder füllen Sie online das Webformular aus.
Verfahren nach der Ablehnung
Wird ein Projektantrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen oder einen abgelehnten Antrag wieder- oder neu einzureichen. Welche Voraussetzungen für eine erneute Einreichung gelten, ist den jeweiligen Antragsrichtlinien der Drittmittelgebenden zu entnehmen.
Der Ablehnungsbescheid enthält oft Auszüge aus den Gutachten oder fasst die Gründe für die Ablehnung zusammen. Ist dem nicht so, sind Rückfragen, beispielsweise in Form eines Anrufs bei der Drittmittelgebenden, möglich. Ausgehend von der Rückmeldung kann es sich lohnen, einen abgelehnten Antrag zu überarbeiten.