Individuelle Regelstudienzeit für Sommersemester 2020 und aktuelles Wintersemester automatisch um jeweils ein Semester verlängert
Lernen unter den Bedingungen der Covid-SARS2-Pandemie stellt für Studierende eine große Herausforderung dar. In allen Studiengängen (bis auf einige Studiengänge im kooperativen Modell und die weiterbildenden Studiengänge) hatten die Prüfungsausschüsse eine Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 gemäß § 20 Abs. 5 SächsHSFG beschlossen. Damit sollten die besonderen Bedingungen, unter denen das Studium stattfand, gewürdigt, prüfungsrechtliche Fristverlängerungen in Kraft gesetzt und auch eine Indizwirkung im Hinblick auf den BAföG-Bezug gesetzt werden.
Inzwischen wurde eine gesetzliche Lösungfür alle sächsischen Studierenden verabschiedet: Der Sächsische Landtag hat eine entsprechende Corona-bedingte Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes beschlossen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, GRÜNE und SPD wird nach Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz, der Konferenz sächsischer Studierendenschaften und der sächsischen Studentenwerke die individuelle Regelstudienzeit aller Studierenden, die immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 gesetzlich um jeweils ein Semester verlängert. Die Regelung tritt automatisch in Kraft.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von verlängerter individueller Regelstudienzeit und Nichtanrechnung des Semesters (Doppelbegünstigung) ist durch das Gesetz ausgeschlossen. Gleichzeitig wirkt das Gesetz im Hinblick auf die Fristen für Langzeitstudiengebühren und Zweitstudiengebühren.
Mit der Umsetzung des Gesetzes sind einige weitere Fragen verbunden. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus erarbeitet derzeit eine Verordnung und Auslegungshinweise für alle sächsischen Hochschulen, damit eine Gleichbehandlung der sächsischen Studierenden gewährleistet ist. Sobald die entsprechende Verordnung vorliegt, werden die HTWK-Studierenden über die weiteren Einzelheiten informiert. Bis dahin wird um Verständnis dafür gebeten, dass Anfragen zu diesem Sachverhalt derzeit in der Regel noch nicht abschließend beantwortet werden können.
Hintergrund:
In der 19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages am 16.12.2020 wurde das Bildungsstärkungsgesetz (Drs. 7/4792) unter TOP 4 abschließend beraten. Die Änderung zur Regelstudienzeit findet sich unter §114a auf Seite 53 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung.
>> Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung (Drs 7/4792) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz)" (Drs 7/3650)
Weitere Informationen zu aktuellen Prüfungsregelungen
Wichtig: Durch die Verlängerung der Regelstudienzeit verlängert sich auch der BAföG-Anspruch um maximal zwei weitere Semester.
Alle Informationen dazu auf den Seiten des Studentenwerks Leipzig