Erasmus+ Förderung für Lehre, Fort- und Weiterbildung im Ausland

Lehrende und Mitarbeitende können im Rahmen ihrer Tätigkeit an der HTWK Leipzig über Erasmus+ gefördert ins Ausland gehen (Outgoing). Das Erasmus+ Programm bietet finanzielle Unterstützung für Gastdozenturen sowie Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung an Hochschulen und anderen Einrichtungen in Europa.

Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann über Erasmus+ gefördert zu Lehrzwecken an die HTWK Leipzig eingeladen werden (Incoming).

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes zur Lehre bzw. Fort- und Weiterbildung
• Aufenthalt auf der Basis eines zuvor abgestimmten Programms (Mobility Agreement)
• Fachlicher Austausch und Entwicklung neuer Perspektiven der Zusammenarbeit
• Stärkung der eigenen Kompetenzen und persönliche Bereicherung
• Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Überblick: Personalmobilität zum Zweck der Lehre (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Erasmus+ Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten), das Lehrpensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthaltswoche bzw. je angefangene Woche. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrpensum auf vier Stunden je Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage
  • Emeritierte Professoren und Lehrende im Ruhestand
  • Doktoranden
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Mitarbeiter von ausländischen Unternehmen und anderen Organisationen

 

Überblick: Personalmobilität zum Zweck der Fort- und Weiterbildung (STT)

Diese Programmlinie des Erasmus+ Programms fördert die Internationalisierung der Hochschule auf allen Ebenen: "Vom Auszubildenden, dem Hausmeister, über die Verwaltungsmitarbeiterin, bis hin zum Rektor" können alle Hochschulangehörigen über Erasmus+ von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland profitieren.

Die Auslandsaufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten).

In dieser Förderlinie kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Beispiele:

  • Hochschulleitung
  • Fakultäten
  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Finanzen
  • Akademisches Auslandsamt
  • Studierendenberatung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Marketing
  • Technologie & Transfer

Weiterbildungsformate
Beispiele:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Internationaler Woche
  • Teilnahme an Sprachkursen

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten zum Zweck der Lehre oder Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Im Projekt 2022 (mit Laufzeit bis 31.07.2024) gelten folgende Förderraten in drei Ländergruppen:

Ländergruppe 1 (180 Euro am Tag):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Partnerländer der Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)
Ländergruppe 2 (160 Euro am Tag):
Belgien, Deutschland (Incoming), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern und Partnerländer der Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat)
Ländergruppe 3 (140 Euro am Tag):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei und Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Reisedistanz, folgende Beträge:

10 km – 99 km mit 23 EUR
100 km – 499 km mit 180 EUR + ggf. Green-Travel-Zuschuss in Höhe von 210 EUR
500 km – 1.999 km mit 275 EUR + ggf. Green-Travel-Zuschuss in Höhe von 320 EUR
2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR + ggf. Green-Travel-Zuschuss in Höhe von 410 EUR
3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR + ggf. Green-Travel-Zuschuss in Höhe von 610 EUR
4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Beschäftigte, die zum Zweck der Lehre oder Fort- und Weiterbildung am Erasmus+ Programm teilnehmen, erhalten entsprechend dieser Berechnungsgrundlagen eine Fördervereinbarung mit der Festlegung des maximal möglichen Zuschusses im Rahmen der Erasmus+ Fördersätze.

Beantragung einer Erasmus+ Förderung

Die Beantragung von Erasmus+ Finanzmitteln für Auslandsvorhaben von Lehrenden und Mitarbeitenden ist jederzeit möglich und erfolgt formlos per E-Mail direkt beim Akademischen Auslandsamt. Die Förderung sollte frühzeitig, mindestens jedoch mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei Monaten beantragt werden.

Die Erasmus+ Finanzmittel (Mobilität von Einzelpersonen - KA131) werden jährlich vom Akademischen Auslandsamt über den DAAD bei der EU beantragt. Die bewilligten Fördermittel werden zentral im Akademischen Auslandsamt (STA/STT - Personalmobilität) und im Dezernat Studienangelegenheiten (SMS - Studierendenmobilität) verwaltet und bewirtschaftet.

 

Berichtspflicht

Alle Beschäftigten, die über Erasmus+ gefördert zum Zweck der Lehre oder Fort- und Weiterbildung im Ausland waren, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme einen Online-Erfahrungsbericht über das Berichtstool der Europäischen Kommission einzureichen.