Erasmus+ Förderung für ein Auslandsstudium

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres für ein bis zwei Semester an einer europäischen Hochschule studieren, um ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Erasmus+ Programmländern gefördert. Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach und je Studienzyklus bis max. zwölf Monate gefördert werden.

Vorteile eines Erasmus+ Studiums im Ausland
• Vereinfachtes Bewerbungsverfahren
• Keine Studiengebühren
• Ansprechpartner an der Gasthochschule
• Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung


Argumente für ein Erasmus+ Auslandssemester als virtuelle oder "blended mobility"

Das Erasmus+ Programm läuft auch im Wintersemester 2020/2021 weiter – aufgrund der Corona-Situation erstmals virtuell. Eine Auflistung von Argumenten für einen Auslandsaufenthalt in dieser besonderen Zeit finden Sie hier.


Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Im Projektjahr 2019 gelten für Studienaufenthalte (SMS) europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:

Ländergruppe 1 (monatlich 450 Euro):
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2 (monatlich 390 Euro):
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 (monatlich 330 Euro):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Die Mindestförderdauer liegt bei 90 Tagen. Zero Grant Förderung ist möglich. Genauere Informationen erteilt jederzeit gern das Akademische Auslandsamt.

Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren

Die Bewerberauswahl an den Fakultäten zur Förderung von Auslandsstudienaufenthalten über das Erasmus+ Programm erfolgt leistungsorientiert, unter Vorgabe qualitativer Bewertungsmaßstäbe. Die Hauptauswahlkriterien sind: Leistungen, Sprachkenntnisse und Motivation. In Zweifelsfällen können die Fakultäten weitere Auswahlkriterien als Entscheidungsgrundlage heranziehen.

Erasmus+ Charta für Studierende

Die Rechte und Pflichten aller geförderten Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende zusammengefasst, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vom Akademischen Auslandsamt ausgehändigt wird.

Online-Sprachtests und Sprachenförderung

Online-Sprachtests

Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert für Studium ins Ausland gehen, müssen vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes verpflichtend einen Online-Sprachtest (OLS) in der Arbeitssprache absolvieren. Der Sprachtest dient als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. Er ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler.

Zum Ende des Auslandsaufenthaltes müssen alle geförderten Studierenden einen weiteren Online-Sprachtest absolvieren, um den Erhalt von miteinander vergleichbaren Ergebnissen und die Erfassung von ggf. erzielten Fortschritten beim Spracherwerb zu ermöglichen. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung von individuellen Sprachkompetenzen ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.

Der OLS-Sprachtest zu Beginn und zum Ende des Auslandsaufenthaltes ist Bestandteil der zwischen dem/der Studierenden und der HTWK Leipzig geschlossenen Fördervereinbarung.

Sprachenförderung

Studierende, die im OLS-Sprachtest ein Sprachniveau von A1-B1 erreichen, erhalten automatisch eine Lizenz zur kostenfreien Teilnahme an einem Online-Sprachkurs in der Arbeitssprache. Studierende, die mit einem höheren Niveau abgeschnitten haben, können kostenfrei einen Sprachkurs in der Landessprache oder in der Arbeitssprache absolvieren und somit in Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes ihre Fremdsprachenkenntnisse weiter festigen.

Sonderförderung (Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung)

Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Studierenden mit Kind, die während des Auslandsstudiums im Ausland alleinerziehend sind, und Studierenden mit Behinderung wird daher über eine Sonderförderung der Zugang zum Programm erleichtert. Nähere Informationen erteilt jederzeit gern das Akademische Auslandsamt.

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen bietet die European Agency for Development in Special Needs Education unter www.european-agency.org.

Berichtspflicht

Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert ein Auslandsstudium absolviert haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme einen Online-Erfahrungsbericht über das Mobility Tool+ der Europäischen Kommission zu erstellen und im Akademischen Auslandsamt abschließende Unterlagen einzureichen.