Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Wer für ein oder zwei Semester zum Studium ins Ausland geht, kann die dort erbrachten Leistungen nach Rückkehr an die HTWK Leipzig anerkennen lassen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen und die Klärung aller damit verbundenen Fragen erfolgt an der Fakultät. Erste Ansprechpersonen hierfür sind die Koordinatoren für internationale Beziehungen der Fakultäten.
Learning Agreement
Am besten vorbereitet hinsichtlich der späteren Anerkennung geht man an den Start mit der Erstellung eines Learning Agreements. Im Rahmen des Erasmus+ Programms erfolgt die Erstellung und Bearbeitung des Learning Agreements üblicherweise im Mobility-Online Portal. Im Learning Agreement – Before the Mobility (LA-BtM Erasmus+, LA-BtM PROMOS und Free Mover) wird durch Eintragen des im Ausland beabsichtigten Studienprogramms und der deutschen Module, die durch das Studienprogramm ersetzt werden sollen, die spätere Anerkennung bereits bei der Bewerbung an der Gasthochschule vorbereitet. Ändert sich das beabsichtigte Studienprogramm an der Gasthochschule, hilft das Learning Agreement – During the Mobility (LA-DtM Erasmus+, LA-DtM PROMOS und Free Mover), in dem Änderungen zum ursprünglich beabsichtigten Studienprogramm eingetragen und vereinbart werden. Das Learning Agreement – After the Mobility (LA-AtM Erasmus+, LA-AtM PROMOS und Free Mover) fasst die tatsächlich im Ausland erbrachten Leistungen am Ende des Aufenthaltes zusammen und bestätigt die Anerkennung der Leistungen nach Rückkehr an die HTWK Leipzig.
Anerkennungsverfahren
Wichtige Hinweise zu den üblichen Anerkennungsverfahren finden Sie im Leitfaden: Der Weg zur Anerkennung. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt auf Antrag an der Fakultät, mittels eines Modulvergleichs. Der Prüfungsausschuss der Fakultät entscheidet über die Anerkennung der Leistungen und fasst die Beurteilungsergebnisse in einem Bewertungsbogen (für fakultätsinternen Gebrauch) zusammen.