Wissen, Handeln, Helfen:
Ein Leitfaden zum Umgang mit Gewalt und bedrohlichen Situationen
Die HTWK Leipzig verurteilt jegliche Form von Gewalt und setzt sich aktiv für den Schutz und die Sicherheit aller Hochschulangehörigen ein. Niemand muss Übergriffe und gewalttätiges Verhalten während der Tätigkeiten an der Hochschule hinnehmen. Es ist die solidarische Aufgabe aller Mitarbeitenden und Studierenden, dem vorzubeugen.
An der HTWK Leipzig gilt: Null Toleranz gegenüber jeder Form von Gewalt, Diskriminierung und Bedrohung!
Notrufnummern
Notruf der Polizei: 110
Rettungsdienst & Feuerwehr: 112
Notruf der HTWK Leipzig: 0341 3076-444
Was meinen wir mit Gewalt?
Gewalt an der Hochschule umfasst alle Formen von Handlungen, die gegen Mitglieder der Hochschule gerichtet sind, egal, ob sie von Außenstehenden hereingetragen oder von anderen Mitgliedern der ausgeübt werden. Gewalt kann sich auf unterschiedliche Weise äußern. Sie reicht von eindeutig als Gewalt erkennbarem, offen aggressivem Verhalten bis zu Formen struktureller Benachteiligung, die erst auf den zweiten Blick als Gewalt identifizierbar sind.
Im Fokus der Aufmerksamkeit stehen für die folgenden Hinweise insbesondere alle Aufgaben und Tätigkeiten, in deren Rahmen Hochschulangehörige mit anderen Mitgliedern oder Gästen der Hochschule interagieren, z. B. Beratungssituationen und andere Gespräche.
Typische Erscheinungsformen von Gewalt sind:
- Körperliche Gewalt: Schlagen, Treten oder andere körperliche Übergriffe
- Psychische Gewalt: Mobbing, Einschüchterung oder systematische Missachtung
- Digitale Gewalt: Belästigungen, Bedrohungen oder Beleidigungen in E-Mails, sozialen Medien oder über andere digitale Kanäle
- Sexualisierte Gewalt: Gewollte oder ungewollte Berührungen, anzügliche Bemerkungen oder andere übergriffige Handlungen
- Strukturelle Diskriminierung: Ausgrenzung, Mikroaggressionen oder Benachteiligung durch institutionelle Rahmenbedingungen
Was tun als betroffene Person?
- Grenzen setzen: Sagen Sie z. B. ruhig und klar: „So etwas akzeptiere ich nicht.“
- Eskalation vermeiden: Bleiben Sie ruhig und sachlich.
- Schutz suchen: Verlassen Sie die Situation oder suchen Sie einen sicheren Raum.
- Hilfe holen: Kontaktieren Sie Kollegeninnen und Kollegen oder eine Führungskraft. HTWK-Notruftelefon: 0341 3076-444 Im Notfall: Polizei 110.
- Dokumentieren: Halten Sie Ort, Zeit, Beteiligte und Verlauf schriftlich fest und melden Sie den Vorfall.
Nachsorge
- Reflektieren Sie das Erlebte: Sprechen Sie mit vertrauten Personen oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch.
- Nehmen Sie sich Zeit zur Verarbeitung, auch kleine Vorfälle können belastend sein.
- Nutzen Sie Anlaufstellen für Studierende und Beschäftigte: Beratungsstellen und Beauftragte
Was tun als Beobachterin oder Beobachter?
- Sicherheit wahren: Greifen Sie nur ein, wenn Sie sich nicht selbst gefährden.
- Deeskalieren: Sprechen Sie die betroffene Person an, holen Sie andere hinzu.
- Hilfe holen: Kontaktieren Sie das Hochschulpersonal oder die Polizei.
- Interne Ansprechstelle: HTWK-Notruftelefon (0341) 3076-4444
- Dokumentation: Notieren Sie, was Sie beobachtet haben, um im Nachgang unterstützen zu können.
Was können wir alle tun?
Psychische und physische Gewalt können kurzfristige Irritationen und Unsicherheiten oder Ängste verursachen. Sie können unter Umständen aber auch schwere und langfristige Folgen haben, etwa posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) sowie temporäre oder dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen.
Präventionsmaßnahmen können zum Schutz aller Hochschulangehörigen beitragen und helfen, Situationen mit schwerwiegenden Folgen zu verhindern. Dazu gehören zum Beispiel:
Gefährdungssituationen frühzeitig erkennen
Alle Hochschulangehörigen sind eingeladen ihre Wahrnehmung für bedrohliche Situationen zu schärfen und mit Sensibilität auf Anzeichen von Eskalation, z. B. in Kommunikationssituationen, zu reagieren.
Arbeitsplätze sicher gestalten
Arbeitsräume werden so gestaltet, dass sie sichere Fluchtwege ermöglichen und potenzielle Gefährdungen wirksam reduzieren. Hochschulinterne und externe Stellen wie das Zentrum für Hochschulsport oder die Polizeidirektion Leipzig können bei der sicheren Gestaltung der Arbeitsumgebungen unterstützend wirken.
Kommunikationsstandards folgen und Konflikte regulieren
Ein respektvoller und transparenter Kommunikationsstil bildet die Grundlage für ein gewaltfreies Miteinander. Alle Mitarbeitenden sollten:
- aktiv zuhören,
- sich um Empathie und Verständnis für die Situation anderer bemühen,
- ruhig, klar und konstruktiv sprechen,
- Konflikte frühzeitig ansprechen und deeskalierend handeln,
- bekannte Konfliktlösungsstrategien (z. B. Mediation) und definierte Ansprechpersonen nutzen.
Was wird von Führungskräften erwartet?
Führungskräfte sind für die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds, für Präventionsmaßnahmen und die Unterstützung von Hochschulangehörigen bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen mit verantwortlich. Sie sollen deshalb:
- für die Umsetzung von Sicherheitsvorkehrungen Sorge tragen.
- Möglichkeiten zur vertraulichen Meldung von Vorfällen schaffen.
- wenn nötig, Hausverbote entsprechend der Hausordnung der HTWK Leipzig erteilen.
- ggf. beim Stellen von Strafanzeigen oder eines Strafantrags helfen.
- einen respektvollen Umgang miteinander und eine offene Kommunikationskultur zwischen den Hochschulangehörigen fördern.
Wie ist die Rechtslage?
Gewalt und Grenzüberschreitungen gegen andere dürfen auch aus Sicht des Rechtsstaates nicht toleriert werden, denn es handelt sich fast immer um Straftaten. Straftaten sollen nach Möglichkeit, etwa durch Prävention, verhindert werden. Werden sie dennoch begangen, sind sie mit der gebotenen Konsequenz zu verfolgen und zu sanktionieren.
Dabei kommen insbesondere folgende Straftatbestände in Betracht:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
- Nachstellung (§ 238 StGB)
Wichtig: Bei bestimmten Straftaten ist ein Strafantrag zwingend erforderlich, damit die Tat strafrechtlich verfolgt werden kann. Man spricht dann von Antragsdelikten. Dies betrifft vor allem Delikte, die vorrangig das persönliche Rechtsgut eines Individuums verletzen (bspw. Beleidigung, Hausfriedensbruch oder einfache Körperverletzung).
Eine Strafanzeige kann jede Person einreichen, unabhängig davon, ob sie selbst betroffen ist. Sie dient der Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden, dass eine Straftat begangen wurde.
Einen Strafantrag kann nur die betroffene Person selbst an Polizei, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft stellen. Im Unterschied zur Strafanzeige, bei der die Mitteilung der Straftat im Vordergrund steht, verfolgt der Strafantrag ausdrücklich das Ziel, die Tat strafrechtlich verfolgen zu lassen. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.
Die Hochschule kann dabei unterstützen. Wenden Sie sich dazu bitte an das Justitiariat der HTWK Leipzig: justitiariat(at)htwk-leipzig.de.
Beratungsstellen und Beauftragte
Für Studierende:
Psychosoziale Beratung des Studentenwerks
studierendenberatung(at)studentenwerk-leipzig.de, Telefon: 0341 9718848
Psychosoziale Beratung der Uniklinik Leipzig
Für Beschäftigte:
Konfliktbeauftragte und AGG-Beschwerdestelle der HTWK Leipzig erreichen Sie unter christiane.rasch(at)htwk-leipzig.de und justitiariat(at)htwk-leipzig.de.