Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Ansprechpartner für interessierte Studierende ist das Leonardo-Büro Sachsen.

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
• Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
• EU-Praktikumsvereinbarung zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
• Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
• akademische Anerkennung des Praktikums
• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung


Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Im Projektjahr 2019 gelten für Praktikumsaufenthalte (SMP) europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:

Ländergruppe 1 (monatlich 555 Euro):
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2 (monatlich 495 Euro):
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 (monatlich 435 Euro):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Genauere Informationen erteilt jederzeit gern das Leonardo-Büro Sachsen. 

Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren

Die Bewerberauswahl im Leonardo-Büro Sachsen erfolgt durch Prüfung formaler Kriterien. Die Auswahlkriterien sind:

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Status des Bewerbers zum Zeitpunkt der Bewerbung (Bewerber muss immatrikuliert sein)
  • Förderfähigkeit des Studierenden (Ausschöpfung des Erasmus+ Förderkontingents, max. 12 Monate)
  • Förderfähigkeit der Einrichtung
  • Art des Praktikums (nur Vollzeitpraktika werden gefördert)
  • Qualität des Praktikums (Bezug zum Studium, Niveau der auszuübenden Tätigkeiten)

Erasmus+ Charta für Studierende

Die Rechte und Pflichten aller geförderten Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende zusammengefasst, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vom Leonardo-Büro Sachsen ausgehändigt wird.

Online-Sprachtests und Sprachenförderung

Online-Sprachtests

Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert für ein Praktikum ins Ausland gehen, müssen vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes verpflichtend einen Online-Sprachtest (OLS) in der Arbeitssprache absolvieren. Der Sprachtest dient als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. Er ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler.

Zum Ende des Auslandsaufenthaltes müssen alle geförderten Studierenden einen weiteren Online-Sprachtest absolvieren, um den Erhalt von miteinander vergleichbaren Ergebnissen und die Erfassung von ggf. erzielten Fortschritten beim Spracherwerb zu ermöglichen. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung von individuellen Sprachkompetenzen ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.

Der OLS-Sprachtest zu Beginn und zum Ende des Auslandsaufenthaltes ist Bestandteil der zwischen dem/der Studierenden und dem Leonardo-Büro Sachsen geschlossenen Fördervereinbarung.

Sprachenförderung

Studierende, die im OLS-Sprachtest ein Sprachniveau von A1-B1 erreichen, erhalten automatisch eine Lizenz zur kostenfreien Teilnahme an einem Online-Sprachkurs in der Arbeitssprache. Studierende, die mit einem höheren Niveau abgeschnitten haben, können kostenfrei einen Sprachkurs in der Landessprache oder in der Arbeitssprache absolvieren und somit in Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes ihre Fremdsprachenkenntnisse weiter festigen.

Sonderförderung (Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung)

Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion. Studierenden mit Kind, die während des Auslandsstudiums im Ausland alleinerziehend sind, und Studierenden mit Behinderung wird daher über eine Sonderförderung der Zugang zum Programm erleichtert. Nähere Informationen erteilt jederzeit gern das Leonardo-Büro Sachsen.

Berichtspflicht

Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert ein Auslandspraktikum absolviert haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme einen Online-Erfahrungsbericht über das Mobility Tool+ der Europäischen Kommission einzureichen.