Informationen des Dezernates Personal für HTWK-Angehörige
Die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung der HTWK-Leipzig endet regulär am 19.03.2022 (das Dezernat Personal informierte am 06.02.2022).
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung in dieser Form nicht fortbesteht. Mithin verlieren die Rahmenvorgaben der HTWK Leipzig zur mobilen Arbeit mit Ablauf des 19.03.2022 ihre Gültigkeit.
Gleichwohl ist derzeit noch nicht abzuschätzen, wie sich die Rechtslage ab dem 20.03.2022 gestaltet. Auch mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen trifft die Dienststellenleitung mit Zustimmung des Personalrates ab dem 20.03.2022 folgende Regelung:
- Bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt, ihre Arbeitsleistung an bis zu zwei Tagen pro Woche im Home Office zu erbringen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
- Zur Vermeidung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Beschäftigte kann abweichend von Ziffer 1 die Arbeitsleistung auch an mehr als zwei Tagen pro Woche im Home Office erbracht werden.
- Die Entscheidung nach Ziffern 1 und 2 trifft der bzw. die jeweilige Fachvorgesetzte.
Eine vollständige Erbringung der Arbeitsleistung im Home Office ist ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt vorerst auf unbestimmte Zeit, ist aber jederzeit widerruflich. Sie soll eine allseits interessengerechte, den geplanten Hochschul-Präsenzbetrieb aber nicht unangemessen beeinträchtigende Verfahrensweise gewährleisten. Die Dienststellenleitung wird unter Beachtung der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen Anpassungen vornehmen (soweit erforderlich).
Über etwaige Änderungen wird das Dezernat Personal wieder informieren.