Die Utopia vermittelt den Eindruck einer starken Seriosität und Vernunft. Eine Schrift, die klassisch erscheint, jedoch auch einen sehr schlichten und ruhigen Charakter aufweist. Durch diese Eigenschaften wird sie ihrem Einsatzzweck mehr als gerecht: Die Utopia, entworfen von Robert Slimbach, gilt als eine der bedeutsamsten Schriften im Zeitungswesen.
Als eine der bekanntesten Schriften von Robert Slimbach hat die Utopia ihren Ursprung im Jahre 1989. Die wenig aufregende Serifenschrift dient in erster Linie einem breiten Einsatz für all diejenigen Inhalte, die einer ruhigen Schrift bedürfen. So findet sich die Utopia häufig im Akzidenzdruck wieder. Durch ihr schlichtes und seriöses Auftreten wird die Utopia in vielen Zeitungen verwendet. So ist die Schrift in der „Berliner Zeit“, der „Sächsischen Zeitung“, der „Financial Times“ oder des „Guardian“ zu finden. Zudem dient sie als Hausschrift der Unternehmen Bertelsmann, Michelin und der University of North Carolina. Für die Firma Volkswagen liegt eine eigene Abwandlung der Utopia vor, die VW Utopia.
Ihren größten Auftritt hatte die Utopia jedoch in einem Rechtsstreit zwischen Adobe und SSI (Southern Software, Inc.) in den USA. Dort ging es um die Frage, ob digitale Schriften ein Schutzgut seien. SSI kopierte damals Schriften – so auch die Utopia – und änderte die Skalierungen zwischen den Buchstaben, sodass geringfügige Änderungen entstanden. Anschließend wurden diese Schriften unter der Lizenz der SSI verkauft. Dagegen klagte Adobe. Die Utopia wurde in den Verhandlungen herangezogen, um Vergleiche zu erstellen und die Argumentationen zu stützen bzw. zu widerlegen. Schlussendlich gewann Adobe diesen Rechtsstreit. Das Gericht urteilte zugunsten von Adobe, da es sich bei der Entwicklung von Schriften, auch bei digitalen Schriften, um eine vom Gestalter schöpferisch erbrachte Leistung handele. Einfache Änderungen an der Skalierung würden demnach das Urheberrecht verletzen. Herauszustellen ist allerdings, dass in den USA nur die fertigen Schriften urheberrechtlich geschützt sind, die Entwürfe nicht. In Europa hingegen sind sowohl Entwürfe als auch ausgereifte Schriften urheberrechtlich geschützt.