Der Personalrat möchte die Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen aus dem Drittmittelbereich zum Anlass nehmen, nochmals zu den Ergebnissen der Tarifrunde TV-L 2021 zu informieren.
Die Tarifrunde 2019 sah eine Laufzeit von 33 Monaten vor und brachte eine Erhöhung der Tabellenentgelte in drei Schritten, jeweils zum 1. Januar 2019, 2020 und 2021.
Die Tarifeinigung vom 29.11.2021 hat eine Laufzeit vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023 und sieht eine Entgelterhöhung um 2,8% ab dem 01.12.2022 vor. Dies bedeutet also eine Tarifsteigerung erst 23 Monate nach der letzten Anpassung.
Zusätzlich und als integraler Teil der Tarifeinigung wurde eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 EUR* für die Beschäftigten des TV-L vereinbart, die spätestens mit der Auszahlung des Tabellenentgeltes für den März 2022 erfolgen soll. Dabei wird auf eine Regelung des Gesetzgebers zurückgegriffen, nach der solche Zahlungen steuerfrei gestellt werden können, wenn sie der Abmilderung der zusätzlichen Belastungen für Arbeitnehmer durch die Corona-Krise dienen.
Dem Vorteil der höheren Auszahlung durch die Steuerfreiheit steht jedoch die Einmaligkeit entgegen. Sie kann daher nicht in eine prozentuale Anhebung der Tabellenentgelte umgerechnet werden, die kumulativ für alle künftigen Jahre der Beschäftigung wirksam ist.
§ 2 Absatz 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung stellt mit Verweis auf § 24 Absatz 2 TV-L klar, dass Teilzeitbeschäftigte die Sonderzahlung anteilig erhalten.
Erfasst werden alle Beschäftigten nach dem TV-L. Eine Abgrenzung zu Drittmittelbeschäftigten sieht dieser Vertrag nicht vor.
*) Abweichungen für Auszubildende, Praktikanten u. a., siehe Tarifvertrag.
Quellen:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-tarifeinigung-2021.pdf
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/01/PD22_025_611.html