Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wie Sie der E-Mail des Rektors vom 01.10.2021 entnehmen konnten, wurde die Möglichkeit zur Mobilen Arbeit an der HTWK Leipzig bis zum 24.11. verlängert. Dies korrespondiert mit dem Beschluss der Bundesregierung zur weiteren Feststellung der epidemischen Lage und gilt, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Als Personalrat begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung der Dienststelle, die im Interesse der Beschäftigten der HTWK Leipzig liegt. Wir bedauern es jedoch, dass es in den vergangenen Wochen nicht gelungen ist, die Mobile Arbeit mittels einer Dienstvereinbarung langfristig an der Hochschule zu etablieren.
Personalrat und Dienststellenleitung waren sich bereits frühzeitig über die Notwendigkeit einer Dienstvereinbarung Mobile Arbeit einig. Die Vorlage eines Entwurfes wurde durch die Dienststellenleitung bereits im Sommer angekündigt, jedoch bis heute nicht vorgelegt. Im Hinblick auf den Beginn des Wintersemesters und die Ankündigung des Auslaufens der internen Gewährung der Mobilen Arbeit, erarbeitete der Personalrat seinerseits einen Entwurf und legte ihn der Dienststellenleitung am 25.08.2021 vor. Dieser Entwurf orientiert sich weitestgehend an den Dienstvereinbarungen anderer Hochschulen. Eine Reaktion auf den Entwurf des Personalrates seitens der Hochschulleitung steht noch aus.
Wir sind uns jedoch sicher, dass alle Seiten fest entschlossen sind, spätestens zum Auslaufen der aktuellen Regelungen, eine Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit an der HTWK Leipzig abzuschließen, die den Interessen der Beschäftigten gerecht wird und die HTWK Leipzig als zukunftsgewandten und attraktiven Arbeitsort ausweist.
Für Rückfragen steht Ihnen der Personalrat gern zur Verfügung.