Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen aus der Belegschaft hat der Personalrat in seiner letzten Sitzung am 14.12.2022 die Dienststelle aufgefordert, die Kappungsgrenzen des Zeiterfassungssystems (DV FlexAZ § 4 Abs. 4) rückwirkend ab Oktober 2022 und bis zur Wiederherstellung eines korrekten Zeitsaldenstandes auszusetzen.
Bei vielen Kolleginnen und Kollegen ist seit Oktober der Saldenstand nicht mehr aktuell und dies sollte nicht zu einem versehentlichen Kappen von Mehrarbeit führen.
Sobald die Dienststelle dazu eine Entscheidung getroffen hat, wird diese entsprechend bekannt gegeben.
Viele Grüße
Ihr Personalrat