Änderung der Anwesenheitsplicht während der Kernzeit für Gleitzeit-Beschäftigte im Juli und August 2023
Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode in Mitteldeutschland fühlen sich viele Menschen nicht wohl oder haben gesundheitlich Probleme. Die Hochschulleitung hat sich dieses Themas angenommen, um den Aufenthalt in der Hochschule so erträglich wie möglich zu machen. Folgendes wurde beschlossen:
Regelungen zu den Arbeitsräumen
In der Konkretisierung zur ArbeitsstättenVO ist vorgesehen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten soll. Soweit die Außenlufttemperatur über 26 Grad beträgt, sollen beim Überschreiten der Raumtemperatur von 26 Grad zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die temperaturbedingte Beanspruchung zu reduzieren.
Beispielhaft kommt hierfür in Betracht:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
Konkret bittet die Hochschulleitung die HTWK-Angehörigen, Jalousien auch nach Ende der Arbeitszeit geschlossen zu halten.
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die früh als erste am Arbeitsort eintreffen, werden gebeten, in ihrem Bereich großzügig in den frühen Morgenstunden zu lüften. Nicht zuletzt können und sollen Ventilatoren genutzt werden. Soweit sie dahingehend Ersatz- oder Erstbeschaffungsbedarf haben, lösen Sie bitte den Beschaffungsprozess über den üblichen Dienstweg aus. Die Hochschulverwaltung kümmert sich gern um eine kurzfristige Zurverfügungstellung der Geräte.
Änderung der Anwesenheitspflicht während der Kernzeit für Beschäftigte im Arbeitszeitmodell "Gleitzeit" in den Monaten Juli und August
Für die Monate Juli und August 2023 wird für Beschäftigte im Arbeitszeitmodell "Gleitzeit"mit sofortiger Wirkung das Ende der Anwesenheitspflicht während der Kernzeit nach § 3 Abs. 3 der Dienstvereinbarung Nr. 1/2013 zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit (DV/FlexAZ) auf jeweils 12 Uhr vorverlegt.
Die Gleitzeitspanne gemäß § 3 Abs. 4 DV/FLexAZ ermöglicht es bereits jetzt schon, mit der Arbeit ab 6 Uhr zu beginnen. Somit besteht ab sofort auch die Möglichkeit, die Arbeit bereits ab 12 Uhr zu beenden, sofern dringende dienstliche Gründe (wie z. B. Fristwahrungen, Sprechzeiten, Prüfungsaufsichten, Betreuung von Lehrveranstaltungen/Praktika/Klausuren etc.) dem nicht entgegenstehen. Diesbezüglich wird um Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten gebeten.
Diese Änderungen betreffen ausschließlich diejenigen , die am Arbeitszeitmodell "Gleitzeit" teilnehmen. Für Beschäftigte der Arbeitszeitmodelle "Regelarbeitszeit" oder "Modifizierte Regelarbeitszeit" gilt das gewählte Arbeitszeitmodell unverändert fort. Selbstverständlich steht es diesen Beschäftigten jederzeit frei, in das Arbeitszeitmodell "Gleitzeit" zu wechseln. Das entsprechende Formular finden Sie im Intranet der HTWK Leipzig im Bereich „Formulare zum Download“ bzw. hier.
Für alle Beschäftigten gelten die Regelungen zur mobilen Arbeit unverändert fort.
Weitergehende Fragen beantwortet das Dezernat Personal gern.