Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll dazu dienen, die Arbeitsunfähigkeit einer/eines Beschäftigten zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und dem Verlust des Arbeitsplatzes vorzubeugen. Das ist gesetzlich geregelt, die Ausgestaltung des Verfahrens kann über eine Dienstvereinbarung bestimmt werden.
Dienststelle und Personalrat sind hier bestrebt, möglichst schnell zu einem Abschluss zu kommen. Einen Entwurf, der sich im Wesentlichen auf eine Musterdienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat und SMWK stützt, haben wir der Dienststelle zur Beratung vorgelegt.