Der Hochschulrat der HTWK Leipzig hat in seiner Sitzung am 08.02.2023 beschlossen, das Findungsverfahren für die Amtszeit ab 01.10.2024 einzuleiten
Die laufende Amtszeit des amtierenden Rektors Prof. Dr. Mark Mietzner begann am 01.10.2019 und endet mit Ablauf des 30.09.2024.
Der Senat hat in einer außerordentlichen Sitzung am 01.03.2023 die Mitglieder gewählt, die der Auswahlkommission – bestehend aus zwei Senatsmitgliedern, zwei externen Hochschulratsmitgliedern und einem Vertreter des SMWK mit beratender Stimme – angehören.
Vom Senat sind Professor Thomas Kudraß und Professor Mathias Rudolph in die Kommission entsandt worden.
Seitens des Hochschulrates nehmen Dr. Mathias Reuschel und Professor Jürgen Staupe an der Kommission teil.
Die konstituierende Sitzung dieser Auswahlkommission hat am 08.03.2023 stattgefunden.
Auf der Hochschulwebseite und in den einschlägigen Printmedien wird die Ausschreibung für das Amt der Rektorin/des Rektors der HTWK Leipzig veröffentlicht.
Gang des Findungsverfahrens nach § 82 Abs. 6 SächsHSFG
Immer, wenn an einer staatlichen Hochschule in Sachsen eine Rektorin/ein Rektor für eine neue Amtszeit gesucht wird, sind drei zentrale Organe der Hochschule – der Hochschulrat, der Senat und der Erweiterte Senat – damit befaßt.
1 - Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben.
2 - Danach prüft die Auswahlkommission, ob die Bewerber bzw. Bewerberinnen das Anforderungsprofil gemäß § 82 Abs. 3 SächsHSFG erfüllen.
3 - Im Anschluss erstellt der Hochschulrat im Benehmen mit dem Senat einen Wahlvorschlag, der bis zu drei Kandidaten bzw. Kandidatinnen enthält. Eine der drei kandidierenden Personen soll nicht Mitglied der Hochschule sein.
4 - Sobald das Benehmen mit dem Senat zu dem vom Hochschulrat erstellten Wahlvorschlag hergestellt wurde, unterbreitet der Vorsitzende des Hochschulrates dem Erweiterten Senat den Wahlvorschlag. Der Erweiterte Senat wählt auf Grundlage dieses Vorschlags die Rektorin/den Rektor.