Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung; Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur Kinderbetreuung aufgrund des Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Das SMI hat ein aktuelles Rundschreiben bzgl. Gewährung von Sonderurlaub zur Kinderbetreuung unter Fortzahlung der Bezüge aufgrund des Corona-Virus (SARS-CoV-2) versandt.
Der Sonderurlaub (als Freistellung) soll auf dem Urlaubsschein eingetragen bzw. beantragt werden.
Der den Sonderurlaub jeweils genehmigende (Fach)Vorgesetzte prüft und bestätigt mit seiner Zeichnung das Vorliegen der benannten Voraussetzungen.