Update: Personenbezogene Erstattung erfolgt direkt über die HTWK Leipzig
Die pauschale Semesterticketbeitragsreduktion für die Studierenden des Wintersemesters ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Darüber informierte das Studentenwerk Leipzig am 10. Juni 2022.
Daher wird nun die aufwändigere Variante einer personenbezogenen Erstattung an die beitragspflichtigen Studierenden des SS 2022 umgesetzt – direkt über die HTWK Leipzig.
Studierende, die im Sommersemester 2022 den vollen Semesterticketbeitrag (im Semesterbeitrag enthalten) gezahlt haben, erhalten eine anteilige Gutschrift bzw. Erstattung des gezahlten Semesterticketbeitrags in Höhe von 50,50 Euro.
- Für Studierende, die im Sommersemester 2022 den vollen Semesterticketbeitrag bezahlt haben, wird diese Gutschrift bei der Rückmeldung zum WS 2022/23 mit dem regulär laut Beitragsordnung für das Wintersemester zuzahlenden Semesterticketbeitrag verrechnet. Der zu zahlende Beitrag wird Ihnen demnächst im QIS angezeigt.
- Studierende, die im Sommersemester 2022 den vollen Semesterticketbeitrag gezahlt haben und sich nicht wieder für das Wintersemester 2022/23 zurückmelden, können nach Ablauf der Rückmeldefristen für das Wintersemester eine entsprechende anteilige Erstattung des Semesterticketbeitrags in Höhe von 50,50 Eurobeantragen. Das Antragsverfahren wird zurzeit noch ausgestaltet.
- Studierende, die im Sommersemester 2022nicht den vollen Semesterticketbeitrag gezahlt haben (z. B. weil Sie eine Erstattung des Semesterticketbeitrags wegen Schwerbehinderung oder Auslandsaufenthalts erhalten haben), haben entsprechend auch keinen Anspruch auf Gutschrift bzw. Erstattung und überweisen bei der Rückmeldung für das Wintersemester 2022/23 den vollen regulären Semesterbeitrag.
Das Dezernat Studienangelegenheiten bittet weiterhin um etwas Geduld. Eine Rundmail an alle Studierenden erfolgt, sobald die Rückmeldung möglich ist.
Weitere Informationen auf den Seiten des Studentenwerks Leipzig