Auswirkung auf die Prüfungen
Das Semester neigt sich dem Ende zu. Erfreulicherweise konnte der Lehr-Lern-Betrieb in Präsenz und mit weniger coronabedingten Einschränkungen als zuvor laufen.
Mit Beginn dieser Woche entfallen nun alle landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen einschließlich der Isolationspflicht. In Verbindung damit wird aber an die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme jedes und jeder Einzelnen appelliert
Was bedeutet das nun für die bald anstehenden Prüfungen?
Wer coronatypische und diesbezüglich ungeklärte Symptome haben, dem wird dringend empfohlen, das Beschwerdebild vor dem Betreten der HTWK Leipzig ärztlich abklären zu lassen.
Wichtig: ein positives Corona-Testergebnis berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt.
Für den krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt wird – wie bei allen anderen Krankheiten auch - die ärztliche Prüfungsunfähigkeitseinschätzunggemäß dem Formular benötigt.
Hygienekonzept der HTWK Leipzig