Was bedeuten die jüngsten Beschlüsse für die Angehörigen der HTWK Leipzig?
In einer Rundmail informierte die Hochschulleitung am 23. März die Hochschulangehörigen.
Hier der Wortlaut des Schreibens:
Nach einem Jahr Pandemie weltweit und den täglichen Einschränkungen, die wir alle im Privatleben und im beruflichen Kontext an unserer Hochschule unterliegen, bedarf es angesichts der aktuellen Entwicklung erneut eines gemeinsamen und entschlossenen Handelns. Das trifft Sie in den Bereichen der Hochschule genauso wie uns in der Hochschulleitung. Für all ihr Durchhaltevermögen, ihr Engagement, ihre Geduld und ihre Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle auf das Herzlichste bedanken.
Nachdem wir im Januar und Februar Hoffnung auf eine nachhaltige Eindämmung des SARS-COV-2 Infektionsgeschehens hatten, sehen wir nun erneut insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 erneut ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Insoweit hat die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Montag die Lage als „sehr, sehr ernst“ eingeschätzt und eine „Notbremse“ installiert und in Kraft gesetzt.
Damit werden die in unserem Hygienekonzept und in den Regelungen für die mobile Arbeit getroffenen Festlegungen weiter gelten müssen.
Darüberhinausgehend möchten wir für unsere Hochschule mit diesem Schreiben kurz zu den aktuellen Themen, die uns betreffen, informieren.
1. Der Gründonnerstag ist (ebenso wie der Ostersamstag) zum Ruhetag erklärt worden. Dies bedeutet, es handelt sich um einen Tag, der wie ein Sonn- oder Feiertag behandelt wird. Daher ist der Gründonnerstag einmalig in diesem Jahr ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag. Er steht unter dem Slogan #WirBleibenZuHause.
2. Die Testsets für die Schnelltests der Beschäftigten in der Hochschule sind noch nicht bei uns eingetroffen. Diese befinden sich aktuell in Beschaffung durch die Task Force Beschaffung im Freistaat Sachsen. Wir werden uns bemühen, für in Präsenz tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als eine Selbsttestmöglichkeit zu eröffnen.
3. Aufgrund des dynamischen Geschehens bleibt die Öffnungsregelung an unserer Hochschule unverändert bestehen. Der Zugang zur Hochschule wird den Beschäftigten über Transponder resp. Karte zu den Geschäftszeiten gewährleistet. Eine generelle Öffnung der Hochschultüren zum Beginn des Sommersemesters kann derzeit (noch) nicht erfolgen. Soweit Studierende Labore, PC-Pools, Ateliers oder Werkstätten in Einzelnutzung betreten können sollen, so sind die jeweiligen Zuständigen der Räume verantwortlich, den Zutritt zu gewährleisten, die Kontaktnachverfolgung zu organisieren, notwendige Belehrungen insbesondere zu den Hygienekonzepten aktenkundig vorzunehmen.
4. Zur Eindämmung des Pandemiegeschehens soll flächendeckend eine IT-gestützte Kontaktnachverfolgung umgesetzt werden. An der Umsetzung des Systems an der HTWK Leipzig wird derzeit intensiv gearbeitet. Wir werden rechtzeitig vor der Wiederaufnahme von Präsenzveranstaltungen hierzu umfassend alle Einzelheiten kommunizieren.
Sollten Sie Rückfragen haben, so können Sie sich gern an den Krisenstab oder das Rektorat wenden. Wir wünschen Ihnen bereits jetzt eine angenehme Osterzeit, Geduld und Kraft in dieser herausfordernden Zeit und vor allem beste Gesundheit.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Mark Mietzner Prof. Dr. Swantje Rother
Hygienekonzept der HTWK Leipzig